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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/archiv/2002/08/c_3575.php 28.05.2015 23:56:18 Uhr 05.12.2025 07:12:43 Uhr |
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ARCHIV
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Stadt setzt Gebührenordnung für Flutopfer aus
Die Stadt unterstützt hochwassergeschädigte Bürger, indem sie von ihnen für eine begrenzte Zeit keine Gebühren erhebt. Dies betrifft folgende Leistungen der Landeshauptstadt Dresden, die Hochwassergeschädigte gebührenfrei in Anspruch nehmen können:
1.
Entsorgung von Kühlgeräten, Gefriergeräten, Haushaltgroßgeräten, Grünabfällen, Sperrmüll
Mehr Informationen dazu unter Telefon 4 88 96 17
oder 4 88 96 10
2.
Sondernutzung von Straßen und Plätzen zu Verkaufszwecken: Nur für hochwasser- geschädigte Geschäfte vor diesen Geschäften! Dies muss schriftlich beim Straßen- und Tiefbauamt beantragt werden, z.B. per Telefax: 4 88 17 19.
3.
Sondernutzung von öffentlichen Grünflächen für hochwassergeschädigte Privatpersonen und Unternehmen (Handel und Gewerbe, Baumaßnahmen, Baustoffablagerungen, nichtgewerbliche Veranstaltungen). Mehr Informationen dazu bietet das Grünflächenamt, Telefon: 3 10 55 81
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