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Genehmigung für Verkaufsstände rechtzeitig beantragen
Pressemitteilung
21. August 2000 / l / schn
Genehmigung für Verkaufsstände rechtzeitig beantragen
Für das Aufstellen ambulanter Verkaufsstände benötigen die Händler eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt. Spätestens vier Wochen vor der beabsichtigten Nutzung muss der betreffende Antrag beim Marktamt, Theaterstraße 11-15, 3. Etage, Zimmer 374 (Stadthaus) vorliegen. Die Anträge für den Zeitraum ab 1. Januar 2001 nimmt das Amt ab 28. August entgegen.
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