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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2026/01/pm_022.php 13.01.2026 12:05:33 Uhr 13.01.2026 15:05:01 Uhr |
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Neue PFAS-Messwerte in Gewässern im Dresdner Norden
Umweltamt untersagt Grund- und Oberflächenwassernutzung in betroffenen Bereichen
Neue Messwerte zu den sogenannten „Ewigkeitschemikalien“ PFAS machen weitere Schutzmaßnahmen in Gewässern im Dresdner Norden notwendig. Das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden veranlasste im November 2025 zusätzliche Untersuchungen in Gewässern, Sedimenten und Brunnen im Dresdner Norden. Ziel war es, die Belastung genauer zu erfassen und bestehende Schutzmaßnahmen bei Bedarf auszuweiten.
Im Fokus der Analysen stehen die Stoffgruppen PFAS-20 und PFAS-4, für die in der Trinkwasserverordnung Grenzwerte festgelegt sind. Für PFAS-20 gilt ab dem 12. Januar 2026 ein Grenzwert von 0,1 µg/l, für PFAS-4 ab dem Jahr 2028 ein Grenzwert von 0,02 µg/l.
Schwerpunkt der Belastung im Bereich Ziegeleiteich
Die vorläufigen Laborergebnisse zeigen, dass insbesondere der Ziegeleiteich und der Ziegeleiteichgraben deutlich belastet sind. Dort wurden PFAS sowohl im Oberflächenwasser als auch im Sediment in Konzentrationen von teils über 1 µg/l nachgewiesen. Auch in Brunnen im direkten Umfeld wurden PFAS im Grundwasser festgestellt. Auffällige, jedoch geringere Befunde liegen zudem für den Seifenbach, den Brueghel-Teich, den Dornbuschgraben sowie die Teichkette Weixdorf vor. In allen übrigen untersuchten Gewässern bewegen sich die PFAS-Konzentrationen deutlich darunter, im Nanogramm-Bereich.
Nach derzeitigem Kenntnisstand handelt es sich um ein örtlich begrenztes Schadensbild. Die Ursachenermittlung dauert an und erfolgt schrittweise durch weitere gezielte Untersuchungen, unter anderem zu möglichen Gewässereinleitungen.
Allgemeinverfügung zum Schutz von Mensch und Umwelt
Aufgrund der Ergebnisse wird das Umweltamt die erlaubnisfreie Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser zu Bewässerungszwecken im Umfeld der besonders auffälligen Gewässer untersagen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird derzeit erarbeitet. Ziel ist es, gesundheitliche Risiken durch den Verzehr von Nutzpflanzen, die mit potenziell PFAS-belastetem Wasser bewässert wurden, zu vermeiden und zugleich schädliche Bodenveränderungen zu verhindern.
Wo keine Grenz- oder Orientierungswerte überschritten sind, können Böden und Gewässer weiterhin genutzt werden.
Derzeit besteht im Dresdner Norden keine akute gesundheitliche Gefährdung für die Bevölkerung. Bei anhaltendem und ausgeprägtem Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln können gesundheitliche Risiken jedoch nicht ausgeschlossen werden. PFAS werden vor allem über Lebensmittel wie Fisch, Obst oder über belastetes Trinkwasser aufgenommen und reichern sich im Körper an. Erhöhte PFAS-Konzentrationen können langfristig gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen, etwa erhöhte Cholesterinwerte, beeinträchtigte Nierenfunktion, Veränderungen der Schilddrüsenhormonspiegel und ein erhöhtes Risiko für bestimmte Krebserkrankungen. Die EU diskutiert daher ein weitreichendes Verbot, einige Einzelsubstanzen wurden bereits verboten.
Badestelle Weixdorf weiterhin nutzbar
Das PFAS-Vorkommen im Waldbad Weixdorf liegt deutlich unter den Werten des Ziegeleiteichgrabens. Nach aktueller Risikobewertung steht einem Betrieb der Badestelle im Jahr 2026 nichts entgegen. Auch der vereinsgebundene Wassersport ist aus gesundheitlicher Sicht weiterhin möglich.
Weiterer Umgang mit Gewässern und Böden, in denen PFAS gefunden wurde
Für private Brunnen gelten neue Untersuchungs- und Meldepflichten: Nach der aktuellen Trinkwasserverordnung müssen Eigenversorgungsanlagen (Brunnen) einmal jährlich untersucht werden, jetzt auch auf PFAS-20. Werden Grenzwerte überschritten, muss dies dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
Für die regelmäßige Kontrolle der Brunnen sind die Eigentümer verantwortlich. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Ergebnisse spätestens bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres (31. Dezember 2026) an das Gesundheitsamt zu melden. Grundlage dafür sind § 14 Absatz 4 und Anlage 4 der Trinkwasserverordnung.
Das Gesundheitsamt stimmt sich derzeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie weiteren Stellen ab, um das weitere Vorgehen zur Nutzung der Brunnen festzulegen.
Umweltamt weitet Messungen aus
PFAS kommen nicht natürlich vor, bauen sich kaum ab und bleiben lange in der Umwelt. Dem Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden sind weiterhin keine Havarien oder Störfälle bekannt, die zu den festgestellten PFAS-Vorkommen geführt haben könnten. Die Ursachenermittlung läuft und erfolgt schrittweise durch weitere gezielte Untersuchungen von Gewässern, Sedimenten, Brunnen und möglichen Eintragsquellen. Erst wenn Ausmaß und Ursachen bekannt sind, können geeignete Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen festgelegt werden.
Die Landeshauptstadt Dresden informiert die Öffentlichkeit fortlaufend über neue Erkenntnisse und stimmt sich dabei eng mit den zuständigen Behörden des Freistaates Sachsen ab.
Hintergrund
Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat bei eigenen Messungen in einzelnen Oberflächengewässern in den Stadtteilen Klotzsche und Weixdorf erhöhte Vorkommen der PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) festgestellt und das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden (LHD) informiert.
Die Landeshauptstadt begann daraufhin umgehend mit detaillierten Messungen im auffälligen Fundbereich des LfULG, weitete diese dann auf Grund der erhaltenen kritischen Ergebnisse ab Mitte 2025 sukzessive auf umliegende Bereiche bis hin zur Teichkette Weixdorf aus und leitete parallel dazu Schutzmaßnahmen ein:
- Das Amt für Gesundheit und Prävention ließ im Juni 2025 Brunnenwasser im Umfeld des Ziegeleiteiches untersuchen. Dabei wurde das Vorhandensein von PFAS bestätigt. Zum Schutz der Gesundheit informierte die Behörde die betroffenen Brunnennutzer und empfahl diesen dringend, das Brunnenwasser nicht als Trinkwasser oder für andere Zwecke des Verzehrs zu nutzen.
- Die Untersuchung von Spiegelkarpfen im Waldbad Weixdorf im Oktober 2025 zeigte zu hohe Belastungswerte. Zum Schutz der Gesundheit von Konsumenten hat das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft das Angeln im Ziegeleiteich sofort verboten.
- Bei Fischen im Waldbad Weixdorf wurden ebenfalls Höchstwerte für die PFAS-Konzentration in Lebensmitteln überschritten. Deshalb untersagte das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Sinne des Verbraucherschutzes das Inverkehrbringen der Fische.
Rechtliche Grundlagen
Ab dem 12. Januar 2026 gilt deutschlandweit für die Summe aus 20 PFAS-Substanzen eine Obergrenze von 100 ng/l (0,00010 mg/l) für Trinkwasser. Dieser sog. „PFAS-20“-Grenzwert ist in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 20. Juni 2023 geregelt. Darüber hinaus tritt am 12. Januar 2028 der Grenzwert „PFAS-4“ in Kraft; demnach darf die Summe aus den Gehalten von PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS im Trinkwasser den Wert von 20 ng/l (0,000020 mg/l) nicht überschreiten.