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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2023/10/pm_050.php 23.10.2023 08:05:40 Uhr 15.05.2024 23:17:59 Uhr

Einwohnerfragestunde am 16. November im Stadtrat

Fragen können schriftlich bis zum 2. November 2023 beim Oberbürgermeister eingereicht werden

Sie haben Fragen zur aktuellen Entwicklung in Dresden? Sie finden, dass manche Probleme dem Stadtrat überhaupt nicht oder nicht ausreichend bekannt sind? Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten?

Interessierte haben die Möglichkeit, an der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde in einer öffentlichen Stadtratssitzung teilzunehmen. Dies gilt ebenso für Vertreterinnen und Vertreter von ortsansässigen Bürgerinitiativen. Die nächste Einwohnerfragestunde findet am Donnerstag, 16. November 2023, 16 Uhr, im Neuen Rathaus, Plenarsaal, Rathausplatz 1, 01067 Dresden, statt.

Die Fragen können bis Donnerstag, 2. November 2023, schriftlich beim Oberbürgermeister eingereicht werden:

  • per Post an: Stadtverwaltung Dresden, Oberbürgermeister, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden,
  • per E-Mail an: plenum@dresden.de oder
  • online unter: www.dresden.de/einwohnerfragestunde mit Hilfe des Online-Formulars. 

Interessierte werden gebeten, ihre Wohnanschrift anzugeben. Damit die Anfrage öffentlich behandelt werden kann, muss im Betreff oder der Überschrift der Begriff „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde“ stehen.

Die Einwohneranfrage sollte direkt zu Belangen der Stadt gestellt werden. Nicht zulässig sind Fragen zu Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind; zu persönlichen Einzelfällen; die von derselben Einreicherin/demselben Einreicher wiederholt gestellt werden und bereits in früheren Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunden beantwortet wurden; die Wertungen, unsachliche Feststellungen, Beleidigungen oder Meinungsäußerungen enthalten sowie Fragen zu Tagesordnungspunkten derselben Stadtratssitzung.

Je Fragesteller kann nur eine Einwohnerinnen- bzw. Einwohneranfrage mit maximal drei Unterfragen eingereicht werden. Mehrere Anfragen zu unterschiedlichen Themen zu stellen, ist nicht möglich.

Der Oberbürgermeister entscheidet nach Absprache mit dem Ältestenrat, ob die Beantwortung der Anfrage in mündlicher Form während der Stadtratssitzung oder schriftlich erfolgt.

Jeder Anfragende erhält einen Eingangsvermerk und wird für die jeweilige Stadtratssitzung eingeladen bzw. über eine ggf. schriftliche Beantwortung innerhalb von vier Wochen informiert.

Während der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde sollen die Fragestellerin/der Fragesteller anwesend sein. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, zwei Nachfragen während der Sitzung zu stellen.

Zu den Fragen nimmt der Oberbürgermeister oder ein von ihm Beauftragter mündlich Stellung. Eine Aussprache sowie eine Beratung in der Sache finden nicht statt.

Fragesteller, die Fraktionen des Stadtrates sowie sonstige Mitglieder des Stadtrates erhalten grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Stadtratssitzung die Antwort auf die Frage sowie evtl. Nachfragen schriftlich.

Rechtliche Grundlagen:

Gemäß § 44 Abs. 3 SächsGemO wird zweimal jährlich durch die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister ein Tagesordnungspunkt „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde“ auf die Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung gesetzt. Innerhalb dieser Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde können Einwohnerinnen, Einwohner und ihnen nach § 10 Abs. 3 SächsGemO gleichgestellte Personen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerinitiativen Fragen stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde ist auf 60 Minuten begrenzt.

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