Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/einwohnerfragestunde.php 03.11.2023 08:59:40 Uhr 18.04.2024 11:13:24 Uhr

Einwohnerfragestunde

Sie haben Fragen zur aktuellen Entwicklung in Dresden?

Sie finden, dass manche Probleme dem Stadtrat überhaupt nicht oder nicht ausreichend bekannt sind? Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten?

Als Einwohnerin und Einwohner der Landeshauptstadt Dresden haben Sie zweimal im Jahr, in der Regel im Juni und im November, die Möglichkeit, an einer sogenannten Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde in einer öffentlichen Stadtratssitzung teilzunehmen. Dies gilt ebenso für Vertreter von ortsansässigen Bürgerinitiativen.

Bitte stellen Sie Ihre Einwohneranfrage direkt zu Belangen der Stadt.

Hinweise

Die Fragen sind schriftlich bis spätestens drei Wochen vor der jeweiligen Stadtratssitzung des Stadtrates, in der sie beantwortet werden sollen, beim Oberbürgermeister einzureichen.

Nächster Termin: 16. November 2023

Die nächste Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde findet am Donnerstag, 16. November 2023, 16 Uhr, im Neuen Rathaus, Plenarsaal, Rathausplatz 1, 01067 Dresden, statt.

Die Fragen konnten bis 2. November 2023 schriftlich eingereicht werden. 

Nicht zulässig sind Fragen:

  • zu Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind,
  • zu persönlichen Einzelfällen,
  • die von derselben Einreicherin/demselben Einreicher wiederholt gestellt werden und bereits in früheren Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunden beantwortet wurden,
  • die Wertungen, unsachliche Feststellungen, Beleidigungen oder Meinungsäußerungen enthalten
  • sowie Fragen zu Tagesordnungspunkten derselben Stadtratssitzung

Je Fragesteller kann nur eine Einwohnerinnen- bzw. Einwohneranfrage mit maximal drei Unterfragen eingereicht werden. Es ist also nicht möglich, mehrere Anfragen zu unterschiedlichen Themen auf einmal zu stellen.

Verfahren

Der Oberbürgermeister entscheidet nach Absprache mit dem Ältestenrat, ob die Beantwortung der Anfrage in mündlicher Form während der Stadtratssitzung oder schriftlich erfolgt.

Die Fragestellerin/der Fragesteller erhält einen Eingangsvermerk und wird für die jeweilige Stadtratssitzung eingeladen bzw. über eine ggf. schriftliche Beantwortung innerhalb von vier Wochen informiert.

Während der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde sollen die Fragestellerin/der Fragesteller anwesend sein. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, zwei Nachfragen während der Sitzung zu stellen.

Zu den Fragen nimmt der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm Beauftragte/r mündlich Stellung. Eine Aussprache sowie eine Beratung in der Sache finden nicht statt.

Die Fragestellerin/der Fragesteller und die Fraktionen des Stadtrates sowie sonstige Mitglieder des Stadtrates erhalten grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Stadtratssitzung die Antwort auf die Frage sowie evtl. Nachfragen schriftlich.

Rechtliche Grundlagen

Gemäß § 44 Abs. 3 SächsGemO wird zweimal jährlich durch den Oberbürgermeister ein Tagesordnungspunkt „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde" auf die Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung gesetzt. Innerhalb dieser Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde können Einwohnerinnnen, Einwohner und ihnen nach § 10 Abs. 3 SächsGemO gleichgestellte Personen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerinitiativen Fragen stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde ist auf 60 Minuten begrenzt.

Die Tagesordnung der Stadtratssitzungen finden Sie im Ratsinformationssystem: 

Antworten

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