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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2023/06/pm_052.php 16.06.2023 13:46:11 Uhr 16.05.2024 00:29:44 Uhr

Haushaltsbefragung in Friedrichstadt und Löbtau-Nord

Stadt sammelt bis 17. Juli 2023 Informationen zum Schutz von Wohnvierteln und bittet um rege Teilnahme

Karte, auf der Friedrichstadt und Löbtau Nord rot eingefärbt sind

Um auf den angespannten Wohnungsmarkt in Dresden zu reagieren, prüft die Landeshauptstadt Dresden derzeit die Einrichtung von Sozialen Erhaltungsgebieten. Für die beiden Gebiete 

  • Friedrichstadt/Altonaer Straße und
  • Löbtau Nord/Am Weißeritzknick 

wird erstmalig in Dresden untersucht, ob Voraussetzungen für Soziale Erhaltungssatzungen vorliegen.

Welches Ziel hat eine Soziale Erhaltungssatzung?

Modernisierungen, Sanierungen oder die Umwandlung von Wohnen in Gewerbe sorgen auch in bestehenden Wohnungen für höhere Mieten. Anwohnende können sich die Preissteigerung möglicherweise nicht mehr leisten und sind gezwungen, wegzuziehen. Solchen Verdrängungen kann die Soziale Erhaltungssatzung entgegenwirken. Ziel ist es, dass Mietparteien, die schon lange in ihrem Stadtteil leben und sich wohlfühlen, auch weiterhin dort wohnen bleiben können. 

Was ist eine Soziale Erhaltungssatzung? Was bewirkt sie?

Die Soziale Erhaltungssatzung ist ein Instrument, um die Bewohnerstruktur in einem Gebiet zu schützen und negative städtebauliche Entwicklungen zu verhindern. Nach einem Erlass der Satzung müssen im Gebiet alle Maßnahmen von der Landeshauptstadt Dresden geprüft werden, die den Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung bestehender Wohnungen und Häuser betreffen. Sanierungen und Modernisierungen, die über einen üblichen Standard hinausgehen, können abgelehnt werden. So soll sichergestellt werden, dass Bewohnerinnen und Bewohner nicht aufgrund von Modernisierungen aus ihrem Wohngebiet wegziehen müssen.

Wozu braucht es eine Befragung?

Damit eine Soziale Erhaltungssatzung für ein Gebiet erlassen werden kann, muss zuerst nachgewiesen werden, dass hierfür alle wichtigen Anforderungen im Gebiet bestehen. Aus diesem Anlass führt die Landeshauptstadt Dresden gemeinsam mit dem Stadtforschungsbüro asum GmbH eine Haushaltsbefragung durch. Über 5.000 Haushalte in den beiden Untersuchungsgebieten erhalten je einen Befragungsbogen per Post. Dieser sollte spätestens bis Montag, 17. Juli 2023, ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Alternativ steht ein digitaler Fragebogen in deutscher oder englischer Sprache unter www.dresden.de/soziale-erhaltung bereit. Die Teilnahme ist freiwillig und anonym. Im Herbst dieses Jahres wird eine öffentliche Veranstaltung zur Auswertung der Ergebnisse stattfinden, Informationen dazu folgen. 

Gesetzlicher Hintergrund

Die Gesetzliche Grundlage ist § 172 Abs. 1 Nr. 2 im Baugesetzbuch. Durch diesen haben Kommunen die Möglichkeit, „zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“ für ein klar umrissenes Gebiet eine Soziale Erhaltungssatzung auszuweisen. In dem am 6. Juni 2019 beschlossenen Wohnkonzept der Landeshauptstadt Dresden hat der Stadtrat den Auftrag formuliert, den Einsatz sozialer Erhaltungssatzungen in Dresden zu prüfen.

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