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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/06/pm_008.php 05.06.2025 10:52:04 Uhr 05.12.2025 06:05:32 Uhr

Wohngeldstelle ab 17. Juni unter einem Dach

Standort Ferdinandplatz schließt

Die Dresdner Wohngeldstelle arbeitet ab Dienstag, 17. Juni 2025, vollständig unter einem Dach. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dann im Sozialamt an der Junghansstraße 2 in Striesen zu erreichen. Mit dem Umzug der Wohngeldstelle bündelt die Stadt die Wohngeld-Bearbeitung. Das sorgt für noch mehr Übersichtlichkeit und verkürzt die Wege für Bürgerinnen und Bürger, die das Wohngeld persönlich beantragen oder Anliegen vor Ort klären wollen.

Der bisherige Standort am Ferdinandplatz 1–2 ist ab Freitag, 13. Juni 2025, geschlossen. Die letzten Auskunfts- und Beratungsgespräche finden dort am Donnerstag, 12. Juni, von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr statt. Danach ziehen die 35 Mitarbeitenden an den zentralen Standort.

Gestiegene Nachfrage

Aufgrund der Wohngeldreform 2023 verzeichnete die Stadt Dresden einen starken Anstieg an Anträgen. Um diesen zu bewältigen, wurde die Wohngeld-Abteilung schrittweise erweitert und neue Teams eingerichtet. Die Folge: Um das neue Personal unterzubringen, waren zusätzliche Räume notwendig. Die Wohngeldstelle arbeitete deshalb an zwei Standorten. Nach hausinternen Baumaßnahmen, Optimierungen und Umzügen ist nun im zweiten und dritten Obergeschoss des Sozialamts im Stadtteil Striesen ausreichend Platz vorhanden, sodass alle 92 Mitarbeitenden künftig gemeinsam an diesem Standort arbeiten können.

Antragstellung auch digital möglich

Die Landeshauptstadt Dresden baut parallel ihre digitalen Antrags- und Bearbeitungsservices kontinuierlich aus. Seit März 2025 ist die Antragstellung in Dresden online über den Amt24-Antragsassistenten möglich – einfach, sicher und zeitsparend. Das Angebot steht unter www.dresden.de/wohngeld zur Verfügung.

Wer bekommt Wohngeld?

Wohngeld ist eine staatliche Leistung für Haushalte mit geringem Einkommen. Es greift Mietern, Wohneigentümern sowie Heimbewohnern unter die Arme, deren Einkommen den Lebensunterhalt, nicht jedoch ihre Wohnkosten deckt. Wohngeld hilft, die Wohnkosten zu tragen und so ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu sichern. Anspruch auf Wohngeld haben beispielsweise Berufstätige, Rentnerinnen und Rentner, Auszubildende ohne Ausbildungsbeihilfe oder auch Studierende ohne BAföG. Die Höhe der Unterstützung wird für jede Antragstellerin und jeden Antragsteller individuell ermittelt.