Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/korrekturen/abteilung-geschaeftspartnerkontenfuehrung.php 27.05.2025 13:59:42 Uhr 22.06.2025 02:13:13 Uhr |
|
Abteilung Geschäftspartnerkontenführung
Aufgaben und Zuständigkeiten
- Führen von Geschäftspartnerkonten für alle städtischen Forderungen (z. B. für Steuern, Mieten, Kita-Elternbeiträge, Eintrittsgelder für städtische Kultureinrichtungen, Standgebühren für Marktbeteiligung, Bußgelder und viele weitere)
- Mahnung bei Zahlungsverzug, Bearbeitung der Mahnungsreklamationen, Festsetzung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen, sowie die Erhebung von Zinsforderungen bei verspäteten Zahlungen und die Erklärung von Aufrechnungen zu Forderungen
- Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen