Die/der Vorsitzende und die ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Dresden werden gemäß § 2 Abs. 1 Sächsische Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO) durch den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden jeweils für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Die bisherige Bestellung endet am 21. Mai 2027, so dass der Gutachterausschuss ab 22. Mai 2027 wieder neu zu besetzen ist. Dafür kann sich jeder Interessierte, auch derjenige, der bereits Mitglied des Gutachterausschusses war, neu bewerben.
Aufgaben und Besetzung des Gutachterausschusses
Ziel des Gutachterausschusses ist es, als unabhängiges Gremium von Immobiliensachverständigen zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt beizutragen. Der Gutachterausschuss besteht aus einer/einem Vorsitzenden, mehreren Stellvertreterinnen/Stellvertretern und weiteren ehrenamtlichen Mitgliedern.
Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind im § 193 BauGB (Baugesetzbuch) geregelt und umfassen insbesondere
- die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie den Rechten an Grundstücken und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile,
- die Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung sowie
- die Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten.
Der Gutachterausschuss soll mit der/dem Vorsitzenden und weiteren Gutachterinnen und Gutachtern besetzt werden. Die Anzahl orientiert sich an dem noch amtierenden Gutachterausschuss.
Anforderungen
Gemäß § 192 Abs. 3 des BauGB sollen die Gutachterinnen und Gutachter in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein und dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein. Für die neue Bestellungsperiode werden Personen gesucht, die diese Anforderungen erfüllen und darüber hinaus über vertiefte Kenntnisse der verschiedenen Grundstücksarten und der spezifischen Gegebenheiten des Dresdner Immobilienmarktes verfügen.
Folgende Berufsgruppen kommen insbesondere für eine Bestellung in Frage:
- Sachverständige für die Immobilienbewertung (öffentliche Bestellung, Qualifizierung CIS HypZert F/M/MLV, DIA Zert, RICS oder ähnliche Zertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024),
- Architektinnen/Architekten und Bausachverständige,
- Vermessungsingenieurinnen/-ingenieure mit Erfahrung in der Verkehrswertermittlung von Grundstücken,
- Immobilienmakler/-innen,
- Bankfachleute, die mit der Finanzierung oder Vermarktung von Immobilien oder der Immobilienbewertung befasst sind,
- Land- und forstwirtschaftliche Sachverständige,
- Steuerfachleute, die mit der steuerlichen Bewertung sachkundig und erfahren sind,
- Lehrkräfte von Hochschulen und Universitäten mit immobilienwirtschaftlicher Ausrichtung,
- Juristen mit Schwerpunkt öffentliches Baurecht.
Es wird eine aktive Mitarbeit und ein hohes Engagement bei der Erfüllung der Aufgaben des Gutachterausschusses erwartet. Für die Durchführung von Ortsbesichtigungen ist eine entsprechende körperliche Verfassung notwendig.
Der oder die Vorsitzende muss bei der Landeshauptstadt Dresden bedienstet sein. Die Bestellung der Gutachterinnen oder Gutachter der örtlich zuständigen Finanzbehörde erfolgt auf Vorschlag des Landesamtes für Steuern und Finanzen. Beide Positionen sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Auswahlkriterien
Gemäß § 2 Abs. 2 SächsGAVO ist eine wiederholte Bestellung zulässig. Allerdings soll auch neuen Bewerbern eine faire Chance eingeräumt werden, im Gutachterausschuss mitzuwirken.
Die Entscheidung über die Bestellung einer Gutachterin oder eines Gutachters richtet sich nach dessen Sachkunde und Erfahrung und dem Bedarf an einer ausgewogenen Gesamtzusammensetzung des Gremiums. Bei bisherigen Gutachterinnen und Gutachtern kann die Sachkunde und Erfahrung aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit im Gutachterausschuss deutlich höher bewertet werden und damit eine Wiederbestellung herbeiführen.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Bestellung als ehrenamtliches Mitglied des Gutachterausschusses besteht.
Ausschlussgründe
Zum Mitglied des Gutachterausschusses darf nicht bestellt werden, wer nach § 21 Absatz 1 Nummern 1 und 2 sowie Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom Amt eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters ausgeschlossen ist.
Entschädigung
Die Mitglieder des Gutachterausschusses sind gemäß § 192 BauGB ehrenamtlich tätig. Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Gutachter im Gutachterausschuss wird eine Entschädigung nach § 7 Gutachterausschusskostensatzung i. V. m. § 19 Abs. 1 Sächsischer Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO) gewährt, soweit die Tätigkeit nicht als dienstliche Angelegenheit wahrgenommen wird.
Weitere Hinweise
Die Bewerbung muss folgende Unterlagen beinhalten:
- Bewerbungsschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweis der Sachkunde und Erfahrung in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen,
- gegebenenfalls Referenzen.
Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag, als Personalsache gekennzeichnet, an folgende Adresse zu senden:
Landeshauptstadt Dresden, Amt für Geodaten und Kataster, Geschäftsstelle Gutachterausschuss, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Juli 2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige und fristgerecht eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.
Für fachliche Fragen steht Ihnen die Leiterin der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Frau Winkler (Tel. 0351/4884070) zur Verfügung.