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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/migration/orientierungshilfen/sprache/Integrationskurse.php 12.08.2026 13:54:53 Uhr 09.10.2026 00:46:38 Uhr |
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Integrationskurse
Deutschkenntnisse sind in Deutschland wichtig, um besser Arbeit zu finden, mit den Behörden zu sprechen, Kinder in der Schule zu unterstützen oder neue Menschen kennen zu lernen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet Integrationskurse für das Erlernen der deutschen Sprache und für die ersten Informationen zum Leben in Deutschland an.
Dank der Integrationskurse können jedes Jahr viele zugewanderte Menschen ihre Deutschkenntnisse von Null auf das Niveau B1 bringen. Im Jahr 2025 haben in Deutschland etwa 307.000 Menschen einen Integrationskurs besucht.
Aktuelle Meldungen
I. Die Aussetzung der Zulassungen zum Integrationskurs nach § 44 Abs. 4 AufenthG im Rahmen verfügbarer Kursplätze wurde zum 31. Juli 2026 beendet. Anträge auf Zulassung im Rahmen der verfügbaren Kursplätze können erneut ab dem 1. August 2026 beim BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) gestellt werden.
Der Integrationskurs ist das Grundangebot der Bundesrepublik Deutschland zur Integration. Aufgrund der angespannten Lage im Bundeshaushalt sollen ab dem 1. August 2026 nach § 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz vor allem Personen gefördert werden, die dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen sollen. Das heißt in der Praxis, dass das BAMF bei der Bearbeitung der Anträge prioritär folgende Personenkreise berücksichtigen muss:
1) Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besitzen,
2) deutsche Staatsangehörige und andere Unionsbürger, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Zur Umsetzung dieses Ziels wurde der Paragraph 5 "Zulassung zum Integrationskurs" der Integrationskursverordnung geändert.
Wenn Ihr Antrag auf die Zulassung zum Integrationskurs vom BAMF abgelehnt wurde, können Sie sich an die Sprachkoordinierungsstelle der Landeshauptstadt Dresden wenden: Ivana Purath, E-Mail: ipurath@dresden.de, Telefon: 0351 488 2137. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach Alternativen.
II. Seit dem 30. April 2026 gilt eine neue Beitragsbemessungsgrenze für die Befreiung von der Beitragspflicht bei Integrations- und Berufssprachkursen für Beschäftigte.
Die Kostenbeitragsgrenze wurde zum 30. April 2026 angehoben.
Beschäftigte sind vom Kostenbeitrag befreit, wenn ihr Bruttogehalt 33 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigt. Der Betrag erhöht sich um je 10 Prozent für das erste und zweite berücksichtigungsfähige Kind.
Die maßgeblichen monatlichen Bruttogrenzen für die Prüfung im Jahr 2026 sind:
- Betrag ohne Kind: 2.788,50 Euro (entspricht 33 % der BBG)
- Betrag mit einem Kind : 3.633,50 Euro (entspricht 33 % + 10 % der BBG)
- Betrag ab zwei Kindern: 4.478,50 Euro (entspricht 33 % + 20 % der BBG).
Informationen über Integrationssprachkurse
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie Fragen zu den aktuellen gesetzlichen Grundlagen haben, wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).