Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/wohnsitz_meldung_d115.php 19.08.2025 11:09:04 Uhr 23.09.2025 02:24:58 Uhr

Wohnung: Wohnsitz anmelden, ummelden und abmelden

Bei einem Umzug haben Sie 14 Tage Zeit, sich an- bzw. umzumelden.

Elektronische Wohnsitzanmeldung

Seit dem 18. August 2025 können Sie Ihren neuen Wohnsitz komplett online anmelden. Sie müssen damit nicht mehr persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen:

Online-Antrag Wohnsitz anmelden (https://wohnsitzanmeldung.gov.de/

Sie benötigen dafür:

  • ein  Nutzerkonto mit Online-Ausweis
  • einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN
  • ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
  • die AusweisApp
  • die Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist 

Schrittweise durch den digitalen An- bzw. Ummeldeprozess

Wie der Ablauf ist, wird in dem Video erklärt, welches Sie auf der Seite der elektronischen Wohnsitzanmeldung https://wohnsitzanmeldung.gov.de/ finden.

Hauptwohnsitz

Wer eine Wohnung bezieht oder innerhalb von Dresden umzieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung ist persönlich vorzunehmen. Sie können jedoch eine Person beauftragen, die Anmeldung für Sie vorzunehmen. 

Neben-/Zweitwohnsitz

Besitzen Sie mehrere Wohnungen im Bundesgebiet, ist die überwiegend benutzte Wohnung Ihre Hauptwohnung. Die Landeshauptstadt Dresden erhebt bei der Anmeldung einer Nebenwohnung eine Zweitwohnungssteuer.

Nachweis Wohnsitz

Die Meldebescheinigung ist eine Bescheinigung aus dem Melderegister über die eigenen Personendaten zur Vorlage bei Behörden, Banken, Vereinen, etc.