Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/wohnsitz_meldung_d115.php 19.08.2025 11:09:04 Uhr 23.09.2025 02:24:58 Uhr |
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Wohnung: Wohnsitz anmelden, ummelden und abmelden
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Seit dem 18. August 2025 können Sie Ihren neuen Wohnsitz komplett online anmelden. Sie müssen damit nicht mehr persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen:
Online-Antrag Wohnsitz anmelden (https://wohnsitzanmeldung.gov.de/)
Sie benötigen dafür:
- ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis
- einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN
- ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
- die AusweisApp
- die Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist
Schrittweise durch den digitalen An- bzw. Ummeldeprozess
Wie der Ablauf ist, wird in dem Video erklärt, welches Sie auf der Seite der elektronischen Wohnsitzanmeldung https://wohnsitzanmeldung.gov.de/ finden.
Hauptwohnsitz
Wer eine Wohnung bezieht oder innerhalb von Dresden umzieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung ist persönlich vorzunehmen. Sie können jedoch eine Person beauftragen, die Anmeldung für Sie vorzunehmen.
Anmelden eines Wohnsitzes
Abmelden eines Wohnsitzes
Ummelden eines Wohnsitzes
Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers
Neben-/Zweitwohnsitz
Besitzen Sie mehrere Wohnungen im Bundesgebiet, ist die überwiegend benutzte Wohnung Ihre Hauptwohnung. Die Landeshauptstadt Dresden erhebt bei der Anmeldung einer Nebenwohnung eine Zweitwohnungssteuer.
Anmelden der Nebenwohnung
Abmelden des Neben-/Zweitwohnsitz
Ummelden der Nebenwohnung
Wechsel der Nebenwohnung in die Hauptwohnung
Nachweis Wohnsitz
Die Meldebescheinigung ist eine Bescheinigung aus dem Melderegister über die eigenen Personendaten zur Vorlage bei Behörden, Banken, Vereinen, etc.