Jedes Jahr in den kalten Monaten finden im Wald die Holzerntemaßnahmen statt.
Holzeinschlag ist im Wald laut Gesetz das ganze Jahr über erlaubt, jedoch eignet sich die kalte Jahreszeit aus verschiedenen Gründen am besten.
Warum bevorzugt im Winter?
- Im Winter findet weder der Nestbau statt, noch brüten Vögel.
- Säugetiere haben keine frischen Jungtiere zu versorgen.
- Insekten verkriechen sich zum Überwintern in den Boden oder unter Baumrinden.
- Auch Pflanzen sind in den Wintermonaten weniger aktiv als im Frühjahr und Sommer. Sie stehen dann nicht „im Saft“, was die Holzernte erleichtert. Das Laubholz hat keine Blätter mehr, so dass die Kronen zur Gefahrenabschätzung bei der Ernte mit der Motorsäge besser eingesehen werden können.
- Die allgemein kühlere Witterung erleichtert die anstrengende körperliche Arbeit im Freien.
- Bei den schweren Forstmaschinen werden negative Auswirkungen auf den Boden neben den üblichen technischen Vorkehrungen zusätzlich minimiert, wenn der Boden gefroren ist.
Warum wird Holz geerntet?
Notwendig ist die Holzernte, um den Rohstoff Holz in seinen vielseitigen Formen nutzen zu können. Als nachwachsender Rohstoff ist es besonders attraktiv.
Die Entnahme von Bäumen geschieht nicht willkürlich, sondern orientiert sich unter anderem am Wuchsverhalten der Baumarten sowie am Verwendungszweck.
- Für manche Zwecke, wie Furnierholz oder für Musikinstrumente muss das Holz besondere Eigenschaften haben. Sie brauchen zum Beispiel einen besonders gerade gewachsenen Stamm, einen gleichmäßigen Jahrringaufbau und meist eine bestimmte Dimension. Diese Bäume bedürfen dann über einen langen Zeitraum hinweg bereits im Wald einer besonderen Behandlung.
Immer, wenn ein Baum gefällt wird, gibt er Licht, Raum und Wasser für die folgende Baumgeneration und für die benachbarten Bäume frei. Diese haben somit weniger Konkurrenz um wichtige Ressourcen.
Was wird bei der Holzernte beachtet?
Um dem Wald durch die Entnahme von Bäumen nicht zu viele Nährstoffe zu entziehen, wird darauf geachtet, Baumteile im Wald zu belassen. Dabei handelt es sich um Äste und feinere Zweige, die am Waldboden nach und nach zersetzt und wieder zu Erde werden. Auch wenn dies dem einen oder anderen Waldbesucher möglicherweise etwas „unordentlich“ erscheint, so ist dieses Totholz doch ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems.
Das Waldgesetz gibt die Rahmenbedingungen vor
Das Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) gibt die Rahmenbedingungen zur forstlichen Nutzung des Waldes vor: § 16 SächsWaldG beschreibt die ordnungsgemäße Forstwirtschaft, deren einzelne Elemente in den darauffolgenden Paragraphen näher geregelt sind. Solche sind zum Beispiel die „Nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes“ (§ 17 SächsWaldG), die „pflegliche Bewirtschaftung des Waldes“ (§ 18 SächsWaldG) oder die Regelungen zu Kahlhieben (§ 19 SächsWaldG).