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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/gruenes-dresden/wald/verhalten-im-wald.php 16.01.2026 14:21:42 Uhr 30.01.2026 22:18:53 Uhr |
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Verhalten im Wald
Ist Beeren sammeln oder Mountainbiking erlaubt? Darf ich mein Auto im Wald parken? Welche Waldbrandwarnstufen gibt es und was muss ich dabei beachten? Informieren Sie sich hier zum richtigen Verhalten im Wald!
Das Betreten des Waldes ist in ganz Deutschland grundsätzlich erlaubt. Das besagt das Bundeswaldgesetz. Einzelheiten hierzu werden von den Bundesländern geregelt – in Sachsen durch das Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG).
„Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald […] nicht gestört oder gefährdet, der Wald […] nicht beschädigt, zerstört oder verunreinigt […] wird.“
So lautet in gekürzter Form Absatz 2, Satz 2 des § 11 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG).
Dieser Paragraph ist für den Menschen besonders wichtig, denn er sichert für alle das freie Betreten des Waldes (§ 11 Abs. 1 SächsWaldG).
Halten Sie den Wald sauber!
Hinweise zum Verhalten im Wald
Brennholz aus dem Wald
Holzerntezeit im Winter
Mountainbiking
Parken von Kraftfahrzeugen im Wald ist verboten!
Rauchen ist im Wald immer verboten!
Waldbrandstufen und Waldbrandgefahr
Waldfrüchte sammeln
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