Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/abfall-stadtreinigung/stadtreinigung/Strassenreinigung.php 08.11.2024 12:40:09 Uhr 04.12.2024 04:01:04 Uhr |
Reinigung von Straßen, Geh- und Radwegen
Anliegerpflichten
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt. Diese verpflichtet Anlieger zur Reinigung der öffentlichen Straßen.
Verstöße gegen die Reinigungspflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Straßenreinigungssatzung(*.pdf, 162 KB)
Öffentliche Straßenreinigung
Gemäß § 4 der Straßenreinigungssatzung kann die Landeshauptstadt Dresden festlegen, dass bestimmte öffentliche Straßen oder Straßenabschnitte an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen werden.
Zurzeit sind Straßen mit einer Gesamtlänge von etwa 611 km an die öffentliche Reinigung angeschlossen. 41 Prozent der Fahrbahnen und 11 Prozent der Gehwege werden von der Stadt gereinigt.
Für die Reinigung der öffentlichen Straßen erhebt die Landeshauptstadt Dresden Gebühren gemäß Straßenreinigungsgebührensatzung.
Für den Winterdienst gilt für die Anlieger die Winterdienst-Anliegersatzung.
Radwege
Immer mehr Dresdner nutzen das Fahrrad in ihrer Freizeit oder um damit zur Arbeit zu fahren. Die Landeshauptstadt Dresden folgt diesem Trend durch den weiteren Ausbau des Radwegnetzes. Sollten Sie Scherben, spitze Gegenstände oder Müllablagerungen auf den Radwegen entdecken, die die sichere Nutzung beeinträchtigen, können Sie darauf im Mängelmelder hinweisen.