Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/stadtbezirksaemter/prohlis/stadtbezirksbeirat.php 18.06.2024 14:06:47 Uhr 02.11.2024 03:06:23 Uhr

Stadtbezirksbeirat

Das aktivierte Video überträgt Ihre Nutzerdaten zu YouTube, was sie evtl. weiterverarbeit. (Datenschutz).

Was macht ein Stadtbezirksbeirat?

Die Stadtbezirksbeiräte sind die Vertretung der Einwohnerinnen und Einwohner in ihrem Stadtbezirk.

Vorsitzender des Stadtbezirksbeirates ist der Oberbürgermeister. Der von ihm berufene dauerhafte Vertreter ist der Stadtbezirksamtsleiter. Die Mitglieder des Stadtbezirksbeirates sind im Rahmen der zurückliegenden Kommunalwahlen erstmalig direkt gewählt worden. Der Stadtbezirksbeirat ist zu wichtigen Angelegenheiten, den Stadtbezirk betreffend, zu hören. Er hat beratende Funktion für den Stadtrat und die Verwaltung.

Darüber hinaus erfüllt der Stadtbezirksbeirat die ihm zur Entscheidung durch den Stadtrat per Hauptsatzung ab dem Jahr 2019 übertragenen Aufgaben unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt. Der Stadtbezirksbeirat beschließt demnach über folgende Angelegenheiten, soweit deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgehen:

  • Entscheidungen über die Pflege des Ortsbildes sowie die Unterhaltung und Ausstattung der öffentlichen Park- und Grünanlagen
  • Entscheidungen über die Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen im Stadtbezirk im Rahmen von Projektförderungen
  • Entscheidungen über die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums im Stadtbezirk
  • Entscheidungen über die Information, Dokumentation und Repräsentation in Stadtbezirksbeiratsangelegenheiten

Geht die Bedeutung einer Angelegenheit über den Stadtbezirk hinaus, kann der Stadtbezirksbeirat von seinem Vorschlagrecht Gebrauch machen oder ein zuständiges Fachamt mit den ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln zur Realisierung bestimmter, vom Stadtbezirksbeirat gewünschter Maßnahmen unterstützen.

Die Sitzungen des Stadtbezirksbeirates sind in der Regel öffentlich und finden in der Regel einmal monatlich statt. Zeit, Ort und Tagesordnung der jeweiligen Sitzung werden ortsüblich im Amtsblatt bzw. in den Schaukästen sowie unter den nachfolgenden Links bekannt gegeben.