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https://www.dresden.de/de/rathaus/stadtbezirksaemter/cossebaude-oberwartha/projektfoerderung.php 09.01.2024 11:10:03 Uhr 11.10.2024 00:37:30 Uhr

Fördermittel

Seit Januar 2023 gilt die neue Fachförderrichtlinie der Ortschaft Cossebaude. Mit Beschluss des Stadtrates tritt ab Januar 2024 die Fachförderrichtlinie Oberwartha in Kraft.
Damit wurden die Grundlagen für die Gewährung von Zuwendungen für ortschaftsbezogene Vorhaben im Verantwortungsbereich der Ortschaften der Landeshauptstadt Dresden neu geregelt. Die Ortschaftsräte können direkt vielfältige Projektideen in den Ortschaften fördern. Voraussetzung ist, dass ein Bezug zur jeweiligen Ortschaft besteht und die Umsetzung des Vorhabens eine regionale Wirkung erzielt. Dies können insbesondere Zuwendungen für Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums, Pflege des Ortsbildes einschließlich der Maßnahmen zur Ortsbildverschönerung, Pflege der Paten- und Partnerschaften, Dokumentation und Repräsentation der Ortschaft, Fortschreibung der Ortsgeschichte, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements sowie die Sicherung und Verbesserung des kulturellen, sportlichen, sozialen und ökologischen Lebens in der Ortschaft wie beispielsweise die Durchführung von Stadtteil-, Sport- und Straßenfesten sein. 

Die Entscheidung über die Bewilligung trifft der zuständige Ortschaftsrat.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich freie Träger, Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Aufgaben im Interesse der Landeshauptstadt Dresden erfüllen und/oder gemeinnützig arbeiten. 

Anträge für den Ortschaftsrat Cossebaude sind rechtzeitig, jedoch bis spätestens 31. August für das laufende Jahr, über das Fördermittelportal bei der örtlichen Verwaltungsstelle Cossebaude einzureichen. 

Für den Ortschaftsrat Oberwartha müssen die Hauptanträge bis 31.März und weitere nachfolgende Anträge spätestens bis zum 31.Oktober des jeweiligen Haushaltsjahres vollständig  vorliegen.
Vorausgesetzt, dass die Unterlagen der Verwaltungsstelle Cossebaude vollständig vorliegen, sollte mit einer Bearbeitungszeit inkl. Beschluss des zuständigen Ortschaftsrates von 6 bis 8 Wochen gerechnet werden.