Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/europa/003_rechtliches.php 27.10.2023 11:22:08 Uhr 20.04.2024 15:11:44 Uhr

Wahlrecht und Rechtsgrundlagen zur Europawahl

Aktives Wahlrecht

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürger*innen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Dresden am Stichtag (28. April 2024) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Europawahl in das Wählerverzeichnis von Dresden eingetragen.

Rechtsgrundlagen für Europawahlen

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
Wahlbehörde


Besucheranschrift

Theaterstr. 6
01067 Dresden
2. Etage, Zimmer 216-237

Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen


Themenstadtplan

Telefon 0351 - 488 6422
Fax 0351 - 488 5883
E-Mail wahlamt@dresden.de
Website Informationen der Bundeswahlleiterin


Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden