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https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/europa/003_rechtliches.php 27.10.2023 11:22:08 Uhr 18.07.2025 09:05:11 Uhr

Wahlrecht und Rechtsgrundlagen zur Europawahl

Aktives Wahlrecht

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürger*innen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Dresden am Stichtag (28. April 2024) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Europawahl in das Wählerverzeichnis von Dresden eingetragen.

Rechtsgrundlagen für Europawahlen

Kontakt

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Wahlbehörde

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01001 Dresden

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