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https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/oberbuergermeister/rund-um-das-amt/schirmherrschaften.php 02.02.2026 13:58:35 Uhr 03.02.2026 00:21:25 Uhr

Schirmherrschaften des Oberbürgermeisters

Eine Schirmherrschaft ist ein bewährtes Mittel einer Stadt, förderungswürdige Initiativen und Aktionen zu unterstützen und deren Träger damit in besonderer Weise auszuzeichnen.
Regenschirm über Teddybär, Ball und Tänzerin

Mit der Übernahme einer Schirmherrschaft verleiht das Stadtoberhaupt einer Veranstaltung seine Anerkennung und wird ideeller Mitträger der jeweiligen Veranstaltung.


Was bedeutet die Übernahme einer Schirmherrschaft?

In der Landeshauptstadt Dresden übernimmt nur der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin Schirmherrschaften für Veranstaltungen oder Projekte.

Die Schirmherrschaft ist eine besondere Form der Zusammenarbeit des Oberbürgermeisters mit Dritten, die nicht mit der Landeshauptstadt Dresden institutionell verbunden sind. Als Schirmherr tritt der Oberbürgermeister als offizieller Förderer einer Veranstaltung oder eines Projektes auf. Durch die Übernahme der Schirmherrschaft bekundet der Oberbürgermeister öffentlich sein Interesse Institutionen, Vereine oder Privatpersonen, die Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation fördern, in ihren Aktivitäten zu unterstützen.

Die Übernahme einer Schirmherrschaft erfolgt zeitlich begrenzt, in der Regel einmalig. Aus der Übernahme einer Schirmherrschaft ergeben sich für den Oberbürgermeister weder rechtliche noch finanzielle Verpflichtungen. Die Übernahme einer Schirmherrschaft hat keinerlei Auswirkungen auf mögliche einzuholende Genehmigungen. Selbstverständlich kann der Oberbürgermeister auch, wenn keine Schirmherrschaft über eine Veranstaltung etc. übernommen wird, um ein (schriftliches) Grußwort bzw. Teilnahme angefragt werden.

Öffentlichkeitsarbeit

Die durch den Oberbürgermeister übernommene Schirmherrschaft sollte bei der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters durch Nutzung des Logos der Landeshauptstadt Dresden in Verbindung mit dem Schriftzug "Unter Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Dresden" kenntlich gemacht werden.


Das Logo als hoheitliches Zeichen wird Ihnen auf Anfrage vom Amt für Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll zur Verfügung gestellt.

Anforderungen an eine potentielle Schirmherrschaft

Die Veranstaltung / das Projekt / die Initiative...

  • ist gemeinnützig und/oder wohltätig und/oder liegt im öffentlichen Interesse
  • darf keinen parteipolitischen Zielen dienen
  • darf keine kommerziellen Interessen verfolgen (gemeint sind hier insbesondere Veranstaltungen mit Eintrittspreisen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind)

Bitte richten Sie Ihren Antrag auf Übernahme einer Schirmherrschaft an:

Oberbürgermeister

Landeshauptstadt Dresden

Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Verfahrensweise

Die Übernahme einer Schirmherrschaft muss schriftlich mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf bei dem Oberbürgermeister / der Oberbürgermeisterin beantragt werden. Diesem Antrag ist ein Kurzexposé beizulegen, das die Veranstaltung / das Projekt / die Initiative erläutert.

    Schirmherrschaften 2026

    Für folgende Veranstaltungen/Projekte/Initiativen übernimmt der Oberbürgermeister die Schirmherrschaft in 2026:

    • Openairball anlässlich des SemperOpernball am 6. Februar 2026
    • Hochschulgruppenversammlung des Verbands Deutscher Wirtschaftsingenieure am 27. Mai 2026
    • 33. Christopher-Street-Day
    • Halbmarathon DresdenHALF am 6. September 2026
    • Doppeljubiläum Schach Dresden 2026 anlässlich 150 Jahre Gründung des Dresdner Schachvereins 1876 und 100 Jahre Schachkongress zu Dresden 1926
    • Projekt "Step" der fit4future foundation März 2024 bis Ende 2026

    Ansprechpartnerin für Rückfragen:

    Amt für Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll

    Sandra Lorenz

    Postanschrift

    Postfach 12 00 20, 01001 Dresden

    Besucheranschrift

    Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden

    Verkehrsverbund Oberelbe

    VVO-Auskunft

    Zuständig: