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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/verwahrloste-grundstuecke.php 26.04.2017 16:59:08 Uhr 28.03.2024 11:27:40 Uhr

Verwahrloste Grundstücke

Das Sachgebiet Abfall und Brachflächen der unteren Abfallbehörde ist in Dresden federführend für den Vollzug vorwiegend ordnungsrechtlicher Maßnahmen auf verwahrlosten Grundstücken zuständig.

Kennzeichnend für Verwahrlosung sind unter anderem:

  • Grundstück/Gebäude ohne Nutzung,
  • illegale Abfallablagerungen,
  • beschädigte oder ruinöse Gebäude,
  • eine mangelhafte Sicherung der Grundstücke, Gebäude,
  • fehlende Anliegerpflichten,
  • störender Wildwuchs,
  • Vandalismus,
  • illegaler Aufenthalt von Personen.

Die Aufgabe der Mitarbeiter besteht darin, den Zustand derartiger Grundstücke zu ermitteln und zu dokumentieren sowie notwendigen Handlungsbedarf abzuleiten.

Im Rahmen der Gefahrenabwehr für Mensch und Umwelt werden dann z.B. Maßnahmen zur Abfallbeseitigung und zur Sicherung von Gebäuden und Grundstücken gegenüber den ermittelbaren Eigentümern durchgesetzt oder diese Maßnahmen in sogenannter Ersatzvornahme durchgeführt. Hierbei erfolgt eine Zusammenarbeit mit anderen Ämtern und Institutionen, wie z. B. mit der Polizei, mit dem Gesundheitsamt oder mit dem Bauamt.