Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/versammlunganz.php 06.05.2026 14:25:16 Uhr 18.05.2026 11:30:03 Uhr

Versammlung anzeigen

Die Versammlungsbehörde ist im Bereich der Landeshauptstadt Dresden sachlich und örtlich zuständig für die Durchführung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge.

Umzug des SG Veranstaltungs- und Versammlungsbehörde

Aufgrund von Umzugsmaßnahmen ist das SG Veranstaltungs- und Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden zwischen dem 20. Mai und 3. Juni 2026 nur eingeschränkt erreichbar. Wir bitten in dieser Zeit gegebenenfalls (soweit aufschiebbar) von Anrufen abzusehen und Ihr Anliegen per E-Mail unter versammlungsbehoerde@dresden.de vorzutragen. Wir bemühen uns aktuelle Anliegen zeitnah zu bearbeiten.

Ab dem 4. Juni 2026 sind wir unter der folgenden Adresse erreichbar:

Lingnerallee 3
01069 Dresden
Südeingang 3. Etage
Räume 5322, 5323

Gemäß § 14 Abs. 1 Sächsisches Versammlungsgesetz (SächsVersG) sind Versammlungen unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor der Einladung oder dem Aufruf zur Teilnahme unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung bei der Versammlungsbehörde anzuzeigen. Bei der Berechnung der Frist bleiben Samstage sowie Sonn- und Feiertage außer Betracht.

Hinweis: Die Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden bearbeitet Anliegen an Arbeitstagen im Regelfall Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und Freitag von 7.30 Uhr bis 13 Uhr.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidirektion Dresden als ersatzzuständige Behörde unter (0351) 483 100. Eine automatische Weiterleitung eingehender E-Mails oder Anrufe findet nicht statt.