Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/versammlunganz.php 05.11.2020 13:32:59 Uhr 06.03.2021 12:03:18 Uhr |
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Die Versammlungsbehörde ist im Bereich der Landeshauptstadt Dresden sachlich und örtlich zuständig für die Durchführung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge.
Gemäß § 14 Abs. 1 Sächsisches Versammlungsgesetz (SächsVersG) sind Versammlungen unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe (nicht zu verwechseln mit „vor Beginn") unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung bei der Versammlungsbehörde schriftlich oder per Niederschrift anzuzeigen.
Gemäß § 14 Abs. 1 Sächsisches Versammlungsgesetz (SächsVersG) sind Versammlungen unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe (nicht zu verwechseln mit „vor Beginn") unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung bei der Versammlungsbehörde schriftlich oder per Niederschrift anzuzeigen.
Optionale Dokumente
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Streckenverlauf
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Skizze zum Versammlungsort
Hilfreiche Infoblätter
Frist
Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzuzeigen.
Zuständige Organisationseinheiten
Hinweis: Alle genannten Anträge können auch als pdf-Datei per De-Mail absenderbestätigt eingereicht werden.