Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/versammlunganz.php 04.11.2024 12:54:22 Uhr 11.11.2024 15:05:37 Uhr

Versammlung anzeigen

Die Versammlungsbehörde ist im Bereich der Landeshauptstadt Dresden sachlich und örtlich zuständig für die Durchführung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge.

Gemäß § 14 Abs. 1 Sächsisches Versammlungsgesetz (SächsVersG) sind Versammlungen unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor der Einladung oder dem Aufruf zur Teilnahme unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung bei der Versammlungsbehörde anzuzeigen. Bei der Berechnung der Frist bleiben Samstage sowie Sonn- und Feiertage außer Betracht.

Hinweis: Die Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden bearbeitet Anliegen an Arbeitstagen im Regelfall Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und Freitag von 7.30 Uhr bis 13 Uhr.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidirektion Dresden als ersatzzuständige Behörde unter (0351) 483 100. Eine automatische Weiterleitung eingehender E-Mails oder Anrufe findet nicht statt.