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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/urkundenausstellung.php 29.01.2026 11:56:19 Uhr 30.01.2026 11:15:48 Uhr |
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Urkunden beantragen
Es können Urkunden, beglaubigte Ausdrucke oder mehrsprachige Auszüge aus allen Personenstandsregistern ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass sich der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Tod) in Dresden oder einem Vorort, der heute eingemeindet ist (z.B. Weixdorf, Schönfeld-Weißig), ereignet hat. Für die Ausstellung fallen je nach Verwendungszweck in den meisten Fällen Gebühren an.
Das Standesamt Dresden verwendet für die Ausstellung von Personenstandsurkunden ausschließlich Sicherheitsurkundenpapier mit Kopierschutz (Flächengewicht 100 g/²m mit 1,3-fachem Volumen entsprechend der DIN 19307/ASM 80 gemäß Personenstandsgesetz). Werden die Originale dieser Urkunden kopiert, gescannt oder fotografiert, werden die Texte "Kopie" und "Copy" in diagonaler Anordnung deutlich sichtbar.
Informationen zur Dienstleistung
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Formulare
Bearbeitungsdauer
Kosten
Datenschutz
Welche Urkunden kann ich zur Vorlage im Ausland verwenden?
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden - Bürgeramt
Abteilung Standesamt
Sachgebiet Urkundenstelle und Sterbefallbeurkundung
E-Mail standesamt-urkundenstelle@dresden.de
Website www.dresden.de | Sachgebiet Urkundenstelle und Sterbefallbeurkundung
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01001 Dresden
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