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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/ueberwachung-gewerbe.php 17.01.2023 14:38:55 Uhr 19.04.2024 08:28:21 Uhr

Überwachungsbedürftiges Gewerbe

In Deutschland wird eine Reihe von Gewerben besonders überwacht:

  • der Gebrauchtwarenhandel mit
    • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung,
    • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
    • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
    • Edelsteinen, Perlen und Schmuck,
    • Altmetallen, soweit es sich nicht um Edelmetalle oder edelmetallhaltige Legierungen handelt.
  • der Betrieb von Auskunfteien und Detekteien, die Auskünfte über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten beschaffen,
  • die Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
  • der Betrieb von Reisebüros und die Vermittlung von Unterkünften,
  • der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste,
  • die Herstellung und der Vertrieb spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

Wenn Sie eines dieser Gewerbe ausüben wollen, so wird die zuständige Behörde nachdem Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben Ihre Zuverlässigkeit überprüfen. Zu diesem Zweck brauchen Sie ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde.

Hinweis:
Wenn Sie diese Dokumente nicht beantragen, kann die Gewerbebehörde diese Auskünfte von Amts wegen einholen.