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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/rundfunkgebuehren_d115.php 23.02.2016 15:00:26 Uhr 17.04.2026 14:34:02 Uhr

Rundfunkgebühren-Befreiung

GEZ-Befreiung beantragen

Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist nur auf Antrag bei der GEZ möglich.

  • Das Antragsformular ist bei der GEZ als PDF erhältlich und Sie haben die Möglichkeit einer Onlinebeantragung.

Wir haben ihnen die Seite der GEZ weiter unten auf der Seite verlinkt.

Wer kann sich befreien lassen?

Sie können eine Befreiung beantragen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Sozialhilfe)

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld (wenn Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen)

  • Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (z. B. Hilfe zur Pflege)

  • Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (Ausgleich von Schäden von Kriegsbomben)

Befreiung bei Schwerbehinderung

Auch mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ können Sie sich befreien lassen.
Dieses Merkzeichen erhalten unter anderem:

  • Blinde oder stark sehbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von mindestens 60 allein wegen der Sehbehinderung)

  • Gehörlose Menschen oder Personen, die auch mit Hörhilfen nicht ausreichend hören können

  • Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können
    (z. B. bei schweren Erkrankungen wie ansteckender Lungentuberkulose)

Beginn der Befreiung

Die Befreiung gilt ab dem ersten Tag des Monats nach Antragstellung.
Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.

Frist

Die Befreiung selbst beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wird. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig.