Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/rattenbefall_d115.php 05.04.2024 12:56:01 Uhr 19.04.2024 11:50:52 Uhr

Rattenbefall

Rattenbefall melden

Grundstücks-/ Hauseigentümer oder –verwalter sind nach §10 Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden verpflichtet, Rattenbefall zu melden und Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Das Gesundheitsamt nimmt aber auch Meldungen von Bürgern entgegen, um dann seinerseits den verantwortlichen Eigentümer auf seine Verpflichtung zur Bekämpfung hinzuweisen.

Die Meldung kann formlos oder per Telefon erfolgen.