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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/parkerleichterungen-sozialdienstleister.php 05.01.2026 11:44:49 Uhr 08.01.2026 23:03:55 Uhr |
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Parkerleichterungen für Sozialdienstleister
Ausnahmen von Vorschriften der StVO setzen die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO voraus. Für die Gewährung einer Ausnahme muss ein besonders dringender Einzelfall bestehen.
Sozialdienstleister dürfen ihr Fahrzeug kurzzeitig auf öffentlichen Straßen im Stadtgebiet parken. Das Parken ist bis zu 60 Minuten erlaubt. Dies gilt auch in Bereichen mit Bewohnerparken. Ein Bewohnerparkausweis ist dafür nicht erforderlich.
Die Parkerleichterung wird für das beantragte Fahrzeug erteilt. Die Genehmigung gilt entweder 12 Monate oder 24 Monate.
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Genehmigungen/ Verkehrsregelung Veranstaltungen (SG)
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