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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/negativbescheinigung.php 19.12.2023 10:27:16 Uhr 28.04.2024 01:21:47 Uhr

Negativbescheinigung

Auf Antrag stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde eine Bescheinigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit aus. Diese Negativbescheinigung wird oftmals bei der Beantragung von Nationalpässen seitens der zuständigen Botschaft benötigt.