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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/negativbescheinigung.php 20.03.2026 12:48:53 Uhr 11.10.2026 16:24:29 Uhr |
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Negativbescheinigung
Auf Antrag stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde eine Bescheinigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit aus. Diese Negativbescheinigung wird oftmals bei der Beantragung von Nationalpässen seitens der zuständigen Botschaft benötigt.