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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/nachbeurkundung.php 06.06.2025 10:57:27 Uhr 05.12.2025 06:43:15 Uhr |
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Nachbeurkundung
Es ist möglich in einem gebührenpflichtigen Antragsverfahren die Geburt, den Sterbefall oder eine Eheschließung im Ausland hier in Deutschland vom Standesamt des derzeitigen bzw. des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Dies bedeutet, es wird ein deutsches Register angelegt, aus welchem deutsche Urkunden ausgestellt werden können.
Voraussetzungen
Vorgehen
Kosten
Datenschutz
Zuständige Stelle
Nachbeurkundung
Landeshauptstadt Dresden
Bürgeramt
Abteilung Standesamt
Sachgebiet Grundsatz und Recht
E-Mail 3351@dresden.de
Website www.dresden.de | Sachgebiet Grundsatz und Recht
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Besucheranschrift
Goetheallee 55 01309 Dresden
Öffnungszeiten
Montag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Innerhalb der Öffnungszeiten ist eine Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Öffentlicher Personennahverkehr
Straßenbahnlinie 6 oder 12 Haltestelle Prellerstraße