Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/nachbeurkundung.php 10.06.2026 10:59:21 Uhr 19.07.2026 18:12:14 Uhr

Nachbeurkundung

Sie haben im Ausland geheiratet, ein Kind ist im Ausland geboren oder ein Angehöriger ist im Ausland verstorben?
Wurde eine Geburt, Eheschließung oder ein Sterbefall im Ausland registriert, kann dieses Ereignis auf Antrag auch in Deutschland nachbeurkundet werden. Dafür ist das Standesamt am aktuellen oder letzten Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland zuständig. Gegen eine Gebühr wird ein deutsches Register angelegt, aus dem anschließend deutsche Urkunden ausgestellt werden können.

Zuständige Stelle

Nachbeurkundung

Landeshauptstadt Dresden
Bürgeramt
Abteilung Standesamt
Sachgebiet Grundsatz und Recht

Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Besucheranschrift

Goetheallee 55
01309 Dresden

Öffnungszeiten

Montag 9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Innerhalb der Öffnungszeiten ist eine Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Themenstadtplan
Öffentlicher Personennahverkehr

Straßenbahnlinie 6 oder 12 Haltestelle Prellerstraße