Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/hausnummer-beantragen-d115.php 10.03.2020 10:08:52 Uhr 04.03.2021 12:58:00 Uhr |
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Hausnummer beantragen
Hausnummer beantragen
Die Vergabe ist gebührenpflichtig. Auf dem Antragsformular sind vom Eigentümer bzw. Bauherren eines zu errichtenden Gebäudes bestimmte Angaben zu machen, die für eine schnelle Vergabe der Adresse notwendig sind. Die Hausnummer sollte nach Möglichkeit online beantragt werden. Bei ordnungsgemäßem Eingang des Antrages erfolgt die Bestätigung per E-Mail. Das erforderliche Formular steht auch zum Ausdruck bereit oder kann über die Abteilung Bodenordnung angefordert werden.
Benötigte Dokumente
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Baugenehmigung
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Lageplan (Maßstab 1:500)
oder
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Lageplan (Maßstab 1:1000)
mit markiertem Eingang
Optionale Dokumente
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Vollmacht
wenn der Antragsteller nicht Eigentümer des Grundstückes ist
Hilfreiche Infoblätter
Kosten/Gebühren
Verwaltungsgebühren
Gebührenbeschreibung:
siehe Kostenerhebung
Zuständige Organisationseinheiten
Zuständigkeit
Rechtliche Grundlagen
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Baugesetzbuch (BauGB)
§ 126 Abs. 3 BauGB
Kostenerhebung
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Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung)
Gebühr nach Tarifgruppe 4, Tarif-Nr. 8.1 bis 8.4