Information zur Vaterschaftsanerkennung und dem gemeinsamen Sorgerecht
Sind die Eltern eines Neugeborenen nicht miteinander verheiratet und ist noch keine Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt, Notar oder Standesamt vor Geburt des Kindes beurkundet worden, kann diese in Verbindung mit der Geburtsbeurkundung im Standesamt aufgenommen werden.
Dazu müssen beide Elternteile im Standesamt erscheinen.
Dafür benötigt werden
- die Geburtsurkunden der Eltern sowie
- gültige Lichtbildausweise der Eltern
- der Mutterpass (bei vorgeburtlicher Anerkennung)
Für die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter wird gemäß des 10. Sächsischen Kostenverzeichnisses im Standesamt eine Gebühr von 30 Euro erhoben. Werden die Erklärungen getrennt voneinander abgegeben, fällt diese Gebühr doppelt an. Gleiches gilt für die Beurkundung von Mutterschaftsanerkennungen.
Für die Aufnahme einer Vaterschaftsanerkennung/Namenserklärung vor oder nach der Geburt des Kindes benötigen Sie im Standesamt einen Termin, den Sie online im Terminkalender buchen können.
Informationen zum Sorgerecht
Bitte beachten Sie, dass eine Sorgerechtserklärung nur vom Jugendamt aufgenommen werden kann. Sofern Sie das geteilte Sorgerecht beantragen wollen, machen Sie sich bitte einen Termin zur Aufnahme der Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung beim Dresden. Sie können auch schon vor Geburt des Kindes einen Termin vereinbaren:
Jugendamt: Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung
Das Jugendamt ist außerdem für Unterhaltsfestlegungen zuständig.
Eltern mit Auslandsbezug
Sind ein oder beide Elternteile im Ausland geboren, haben im Ausland geheiratet oder eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist eine persönliche Vorsprache im Standesamt Dresden erforderlich. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin. Mehr Informationen finden Sie hier: Informationen für Eltern mit Auslandsbezug
Beantragung zusätzlicher Geburtsurkunden
Benötigen Sie zusätzlich zu den im Rahmen der Erstbeurkundung ausgestellten Urkunden weitere Urkunden, können Sie diese bequem online bestellen und bezahlen. Urkunden aus dem Geburtenregister