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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/fundsache-abgeben.php 02.04.2026 09:47:51 Uhr 13.07.2026 02:19:08 Uhr |
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Fundsache abgeben
Wenn Sie eine verlorene Sache gefunden haben und sie der rechtmäßig eigentumbesitzenden Person nicht zurück geben können, weil die Sache bspw. keinen Hinweis auf diese Person enthält, müssen Sie den Fund umgehend anzeigen.
Keine Fundanzeige ist hingegen notwendig, wenn der gefundene Gegenstand nicht mehr als 10 Euro an Wert hat (sog. Bagatellfund). Funde in öffentlichen Einrichtungen und im ÖPNV müssen unabhängig vom Wert des gefundenen Gegenstandes immer angezeigt werden.
Beim Fund eines ungesicherten Fahrrades im öffentlichen Verkehrsaum, verweisen wir auf die Informationen der Polizei Sachsen.