Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/ersatzbaustoff-verordnung.php 13.03.2025 12:35:35 Uhr 23.04.2025 16:24:52 Uhr

Nachweis zur Verwendung von Ersatzbaustoffen

Am 1. August 2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in Kraft getreten. Sie ermöglicht die Verwendung einer breiten Palette mineralischer Abfälle zur Verfüllung, Herstellung und Sicherung technischer Bauwerke.

Für bestimmte Ersatzbaustoffe, wie z. B. Stahlwerksschlacke, Hochofenstückschlacke, Gießereisand usw., legen die §§ 19 und 20 ErsatzbaustoffV zusätzliche Einbaubeschränkungen hinsichtlich Materialarten und Einbauorten und der § 22 ErsatzbaustoffV die entsprechenden Anzeigepflichten fest.

Das Online-Formular dient damit dem Nachweis, wo, wann und in welcher Menge die in §§ 19 und 20 genannten mineralischen Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken bei Vorhaben im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden verwendet worden sind.             

Das jeweilige Formular (Voranzeige, Abschlussanzeige und Deckblatt) hat der Verwender auszufüllen, also die Baufirma und/oder der/die Bauherr/in.