|
Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/ersatzbaustoff-verordnung.php 05.06.2025 12:42:37 Uhr 05.12.2025 07:14:08 Uhr |
|
Nachweis zur Verwendung von Ersatzbaustoffen nach § 22 ErsatzbaustoffV
Am 1. August 2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in Kraft getreten. Sie ermöglicht die Verwendung einer breiten Palette mineralischer Abfälle zur Verfüllung, Herstellung und Sicherung technischer Bauwerke.
Für bestimmte Ersatzbaustoffe, wie zum Beispiel Aschen, Schlacken oder Gießereisand, legt der § 20 ErsatzbaustoffV zusätzliche Einbaubeschränkungen fest. Im § 22 ErsatzbaustoffV sind für die in § 20 genannten Ersatzbaustoffe und weitere Ersatzbaustoffe, wie Baggergut BG-F3, Bodenmaterial BM-F3 und Recyclingbaustoff RC-3, gesonderte Anzeigepflichten festgeschrieben.
Das Online-Formular dient damit dem Nachweis nach § 22 ErsatzbaustoffV, wo, wann und in welcher Menge die in §§ 20 und 22 genannten mineralischen Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken bei Vorhaben im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden verwendet worden sind.
Das jeweilige Formular (Voranzeige, Abschlussanzeige und Deckblatt) hat der Verwender auszufüllen, also die Baufirma und/oder der/die Bauherr/in.