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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/erklaerung-nach-dem-selbstbestimmungseintrag.php 29.10.2025 11:48:32 Uhr 05.12.2025 07:24:13 Uhr |
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Erklärung zum Geschlecht (Selbstbestimmungsgesetz)
Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass diese Angabe geändert werden soll. Mit der Erklärung werden die Vornamen bestimmt, die die Person zukünftig führen will. Diese müssen dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.
Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz werden im Sachgebiet Fortführung des Standesamtes Dresden aufgenommen. Häufig gestellte Fragen zum Selbstbestimmungsgesetz und den Auswirkungen der Erklärung beantwortet das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hier.
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Benötigte Formulare
Kosten
Sachgebiet Fortführung
Sachgebiet Fortführung Landeshauptstadt Dresden
Bürgeramt Abt. Standesamt
Besucheranschrift
Provianthofstraße 7 01099 Dresden 1. Etage rechts/ Zi. 112
Öffnungszeiten
Montag9 bis 12 UhrDienstag9 bis 12 Uhr, 13 bis 17 Uhr Donnerstag9 bis 12, 13 bis 17 Uhr Innerhalb der Öffnungszeiten ist eine Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich