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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/entschaedigungs-ausgleichsleistung.php 10.11.2017 11:25:42 Uhr 24.04.2024 10:12:40 Uhr

Entschädigungs- und Ausgleichsleistung

Anträge auf Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen für Vermögenswerte, die von der Rückübertragung (Naturalrestitution) nach dem VermG ausgeschlossen sind bzw. die durch Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage betroffen waren.

Hierzu zählen:

  • Grundstücke
  • frühere dingliche Rechte an Grundstücken
  • private geldwerte Ansprüche, Forderungen und Schutzrechte
  • bewegliche Sachen.

Die Ansprüche nach dem EntschG setzen einen fristgemäß bis 31.12.1992 bzw. 30.06.1993 gestellten Antrag voraus.

Ansprüche nach dem AusglLeistG mussten bis 31.05.1995 geltend gemacht werden.