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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/einladung_von_auslaendern.php 30.06.2021 15:05:43 Uhr 25.04.2024 01:52:46 Uhr

Einladung von Ausländern, Verpflichtungserklärung

Verpflichtungserklärung für Erteilung eines Besuchervisums beantragen

Sie möchten jemanden zu Besuch einladen, der für die Einreise zu diesem Kurzaufenthalt ein Visum benötigt? Das Visum wird von der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (Botschaft oder Generalkonsulat) erteilt. Die Auslandsvertretungen verlangen für die Erteilung eines Besuchervisums regelmäßig die Vorlage einer formellen Verpflichtungserklärung.

Die Verpflichtungserklärung einer oder eines Verpflichtungserklärenden, die oder der im Bundesgebiet lebt, wird grundsätzlich von der Ausländerbehörde entgegengenommen, die für den vorgesehenen Aufenthaltsort der Ausländerin oder des Ausländers zuständig ist. Sofern die oder der Verpflichtungserklärende in dem Bezirk einer anderen Ausländerbehörde den gewöhnlichen Aufenthalt hat, nimmt diese die Verpflichtungserklärung und die erforderlichen Nachweise im Wege der Amtshilfe entgegen und leitet sie unverzüglich der zuständigen Ausländerbehörde zu.

Als Verpflichtungsgeber müssen Sie sich mit einem Personalausweis oder Pass ausweisen. Die Angaben, die Sie im Rahmen der Abgabe einer Verpflichtungserklärung machen, beruhen auf Freiwilligkeit. Zur behördlichen Feststellung, ob Sie als Verpflichtungsgeber die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen, kann die Behörde jedoch verlangen, dass Sie anhand geeigneter Unterlagen Ihre Bonität nachweisen.

Allgemeine Hinweise
Sie verpflichten sich, die Kosten für den Lebensunterhalt der Besucherin/des Besuchers zu tragen. Das bedeutet, Sie haben sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden.

Die Unterschrift des sich verpflichtenden Gastgebers muss amtlich beglaubigt werden. Eine persönliche Vorsprache ist deshalb zwingend erforderlich. Das Original der Verpflichtungserklärung wird Ihnen ausgehändigt.

Der ausländische Gast muss bei der Auslandsvertretung eine Reisekrankenversicherung nachweisen. Diese kann im Ausland oder von Ihnen als Besuchsempfänger im Bundesgebiet abgeschlossen werden.
Das Schengen-Visum für Besucher wird für maximal 90 Tage erteilt. Die Besucherin/der Besucher muss das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung vor der Einreise für den Zeitraum beantragen, den er tatsächlich in Deutschland verbringen möchte. Bitte weisen Sie Ihren Gast darauf hin, dass eine Verlängerung des Visums in Deutschland in der Regel nicht möglich ist.

Achtung: Zwischen Abgabe der Verpflichtungserklärung des Visums und der Visaerteilung sollten nicht mehr als sechs Monate liegen.
Für Gastgeber bestehen prinzipiell 2 Möglichkeiten die finanzielle Leistungsfähigkeit vor der Ausländerbehörde nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Einerseits kann durch die Offenlegung der finanziellen Einkünfte und Ausgaben eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden (siehe zwingende benötigte Unterlagen), andererseits besteht die Möglichkeit, eine Kaution auf der Ausländerbehörde zu hinterlegen. Im Falle der Kaution müssen nur die Gastangaben, das Ausweisdokument des Gastgebers und die Barkaution bzw. das Sparbuch mit Sperrvermerk vorliegen, eine Offenlegung der persönlichen Verhältnisse ist dann nur noch eingeschränkt nötig.

Wenn Sie Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit mittels Kaution nachweisen, so beachten Sie bitte, dass eine Rückzahlung der Kaution nur bargeldlos erfolgt. Sie müssen gegenüber der Ausländerbehörde in diesem Fall eine entsprechende Bankverbindung für die Rücküberweisung des durch Sie hinterlegten Betrages angeben.

Da die finanzielle Leistungsfähigkeit erst bei der Vorsprache eingeschätzt werden kann, wird seitens der Ausländerbehörde empfohlen generell eine Kaution in Höhe von 3.000 € mitzubringen, andernfalls kann der Erfolg des Termins nicht garantiert werden.
In jedem Falle erhalten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung eine weitere Email, die Ihnen die Möglichkeiten zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung / einer formlosen Einladung weiter beschreibt. Entscheiden Sie sich für die Möglichkeit im Rahmen Ihres verfügbaren Einkommens eine Verpflichtungserklärung abzugeben, stellen wir Ihnen mit dieser Email weitere Fragen hinsichtlich Ihres Einkommens, Ihrer Einkommensart und ggf. offener Verbindlichkeiten (bspw. laufende Kredite). In Ihrem Interesse bitten wir Sie diese Fragen zu beantworten, damit Ihr persönlicher Termin zeitlich genau eingetaktet und Ihre Bonität im Vorfeld genau berechnet werden kann.
 
 

Kosten/Gebühren

Verwaltungsgebühren

Durchschnittliche Gebühren: 29,00 Euro


Zahlungsart: Barzahlung, Girocard