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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/einbuergerung_d115.php 25.03.2026 14:43:47 Uhr 11.04.2026 10:53:01 Uhr

Einbürgerung

Hier erfahren Sie, wie Sie und Ihre Familienangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen.

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Zu den Vorrausetzungen gehören zum Beispiel ein bestandener Einbürgerungstest, eine Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland und ausreichend Deutschkenntnisse. 

Mit der Einbürgerung in Deutschland erhalten Sie alle Rechte und Pflichten der Staatsangehörigen dieses Landes:

  • Sie erhalten aktives und passives Wahlrecht. Sie können damit an Wahlen teilnehmen oder sich selbst wählen lassen.
  • Sie können Ihren Aufenthalt und Wohnsitz frei wählen, sowohl in Deutschland als auch in allen anderen Ländern der EU.
  • Sie haben auch das Recht auf uneingeschränkte Berufsfreiheit.
  • Und Sie können den Schutz der sozialen Sicherungssysteme in Anspruch nehmen.

Hinweise zur Antragstellung:

  • Bevor Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen, müssen Sie den Fragebogen auf dieser Seite ausfüllen.
  • Ab Ihrem 16. Geburtstag können Sie den Antrag selbst stellen.
  • Für Kinder und Jugendliche unter 16 müssen die Eltern den Antrag stellen.

Bearbeitungsdauer Anträge

Zurzeit beträgt die Wartezeit fast drei Jahre ab Antragstellung. Derzeit werden Anträge aus Juli 2023 abgearbeitet. Die Anträge aus August 2023 werden voraussichtlich im Juni 2026 bearbeitet. Aufgrund des Umzuges der Behörde ist mit Verzögerungen zu rechnen.
Wir informieren hier regelmäßig über den Stand der Bearbeitung und bitten von Rückfragen abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Kontakt

Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Landeshauptstadt Dresden
Bürgeramt
Abt. Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten

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