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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/einbuergerung_d115.php 31.08.2026 12:58:10 Uhr 08.10.2026 22:05:51 Uhr |
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Einbürgerung
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, können Sie sich einbürgern lassen.
Dafür müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind zum Beispiel eine Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland, ein bestandener Einbürgerungstest, ausreichende Deutschkenntnisse sowie die Sicherung des Lebensunterhaltes.
Mit der deutschen Staatsbürgerschaft erhalten Sie alle Rechte und Pflichten der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dieses Landes:
- Sie erhalten aktives und passives Wahlrecht. Sie können also wählen oder sich selbst wählen lassen.
- Sie können Ihren Aufenthalt und Wohnsitz frei wählen. Das gilt für Deutschland und alle anderen Länder der EU.
- Sie haben das Recht auf uneingeschränkte Berufsfreiheit.
- Sie können das soziale Sicherungssystem in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen
Einbürgerung allgemein
- Ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit sind geklärt.
- Sie wohnen in Dresden.
- Sie sind nicht vorbestraft.
- Sie halten sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland auf.
- Sie haben eine Niederlassungserlaubnis, einen Daueraufenthalt-EU oder eine Freizügigkeitsbescheinigung. In bestimmten Fällen reicht eine Aufenthaltserlaubnis aus.
Sie können keine Einbürgerung beantragen, wenn Sie eine der folgenden Aufenthaltserlaubnisse haben: Aufenthaltszwecke nach §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 20a, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c Aufenthaltsgesetz. - Sie und Ihre Familienangehörigen leben nicht von öffentlichen Leistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung. Ausnahmen können wir in einem Beratungsgespräch mit Ihnen besprechen.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse auf dem B1-Niveau.
Wichtig: Klärung der Identität
Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Dezember 2025 sind die Anforderungen an die Klärung der Identität verschärft worden, AZ: 1 C 27.24.
Demnach müssen Sie grundsätzlich einen gültigen Nationalpass des Heimatlandes vorlegen, unabhängig vom ausländerrechtlichen Status oder vom Stand des Einbürgerungsverfahrens.
Bitte beachten Sie, dass Sie gegebenenfalls zur Beschaffung eines Passes aufgefordert werden.
- Sie haben Grundkenntnisse über die Demokratie und die deutsche Gesellschaft. Nachweis durch erfolgreich bestandenen Einbürgerungstest beziehungsweise Test "Leben in Deutschland" oder einen deutschen Schulabschluss.
- Sie bekennen sich:
- zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland,
- zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, und
- zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot eines Angriffskrieges.
Alle Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
- Zuerst müssen Sie den vollständig ausgefüllten Fragebogen an die Staatsangehörigkeitsbehörde senden.
- Dann erhalten Sie eine E-Mail mit allen weiteren Informationen.
- Erst dann reichen Sie den Antrag in einem persönlichen Termin bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein.
Einbürgerung als Ehegatte oder Lebenspartner eines Deutschen
- Ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit sind geklärt.
- Sie wohnen in Dresden.
- Sie sind nicht vorbestraft.
- Nichtdeutsche Ehegatten oder Lebenspartner eines oder einer deutschen Person werden unter Verkürzung der Aufenthaltsdauer eingebürgert.
- Sie sind seit mindestens zwei Jahren mit einem Deutschen verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Sie halten sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland auf.
- Sie haben eine Niederlassungserlaubnis, einen Daueraufenthalt-EU oder eine Freizügigkeitsbescheinigung. In bestimmten Fällen reicht eine Aufenthaltserlaubnis aus.
Sie können keine Einbürgerung beantragen, wenn Sie eine der folgenden Aufenthaltserlaubnisse haben: Aufenthaltszwecke nach §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 20a, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c Aufenthaltsgesetz.
Wichtig: Klärung der Identität
Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Dezember 2025 sind die Anforderungen an die Klärung der Identität verschärft worden, AZ: 1 C 27.24.
Demnach müssen Sie grundsätzlich einen gültigen Nationalpass des Heimatlandes vorlegen, unabhängig vom ausländerrechtlichen Status oder vom Stand des Einbürgerungsverfahrens.
Bitte beachten Sie, dass Sie gegebenenfalls zur Beschaffung eines Passes aufgefordert werden.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen ausreichend sichern und leben nicht von öffentlichen Leistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung. Ausnahmen können wir in einem Beratungsgespräch mit Ihnen besprechen.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse auf dem B1-Niveau.
- Sie haben Grundkenntnisse über die Demokratie und die deutsche Gesellschaft. Nachweis durch erfolgreich bestandenen Einbürgerungstest beziehungsweise Test "Leben in Deutschland" oder einen deutschen Schulabschluss.
- Sie bekennen sich:
- zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland,
- zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, und
- zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot eines Angriffskrieges.
Alle Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
- Zuerst müssen Sie den vollständig ausgefüllten Fragebogen an die Staatsangehörigkeitsbehörde senden.
- Dann erhalten Sie eine E-Mail mit allen weiteren Informationen.
- Erst dann reichen Sie den Antrag in einem persönlichen Termin bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein.
Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes
- Die Miteinbürgerung Ihres minderjährigen Kindes ist bis zum 16. Geburtstag möglich.
Ab 16 Jahren muss das Kind alle Voraussetzungen selbst erfüllen. Das bedeutet, das Kind muss dann selbst den Antrag stellen und unterschreiben. - Die Identität und die Staatsangehörigkeit des Kindes sind geklärt.
- Das Kind wohnt in Dresden
- Das Kind hat eine Niederlassungserlaubnis, einen Daueraufenthalt-EU oder eine Freizügigkeitsbescheinigung. In bestimmten Fällen reicht eine Aufenthaltserlaubnis aus.
- Das Kind hat eine altersgemäße Sprachentwicklung in der deutschen Sprache.
- Bis sechs Jahre: Das Kind hält sich mindestens die Hälfte seiner Lebenszeit in Deutschland auf.
- Ab sechs Jahren: Das Kind hält sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland auf.
- Ab 14 Jahren: Das Kind ist nicht vorbestraft.
Wichtig: Klärung der Identität
Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Dezember 2025 sind die Anforderungen an die Klärung der Identität verschärft worden, AZ: 1 C 27.24.
Demnach müssen Sie grundsätzlich einen gültigen Nationalpass des Heimatlandes vorlegen, unabhängig vom ausländerrechtlichen Status oder vom Stand des Einbürgerungsverfahrens.
Bitte beachten Sie, dass Sie gegebenenfalls zur Beschaffung eines Passes aufgefordert werden.
Alle Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
- Zuerst müssen Sie den vollständig ausgefüllten Fragebogen an die Staatsangehörigkeitsbehörde senden.
- Dann erhalten Sie eine E-Mail mit allen weiteren Informationen.
- Erst dann reichen Sie den Antrag in einem persönlichen Termin bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein.
Vorgehen
1. Schritt: Fragebogen
Für eine Einbürgerung senden Sie uns bitte erst den ausgefüllten Fragebogen. Im Fragebogen geben Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an. Diese sind für eine Einbürgerung entscheidend:
Bitte füllen Sie den Fragebogen vollständig aus.
Senden Sie den Fragebogen dann als PDF-Dokument an einbuergerung@dresden.de.
Mit dem Fragebogen entscheiden wir, ob:
- Sie direkt die Antragsunterlagen und eine Checkliste mit benötigten Unterlagen erhalten oder
- wir Sie zu einem Beratungsgespräch einladen.
Bitte beachten Sie:
Fragebogen erst nach erforderlicher Aufenthaltszeit senden: Senden Sie den Fragebogen erst, wenn Sie die erforderliche Aufenthaltszeit erfüllen. Die Aufenthaltszeit beginnt mit Ihrem ersten Aufenthaltstitel.
Lange Bearbeitungszeiten möglich: Wir erhalten viele Fragebögen und können nicht alle zeitnah abarbeiten. Wir können keine Auskunft geben, wann Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Fragebogen erhalten. Bitte stellen Sie keine Rückfragen.
Fragebogen ist kein Antrag auf Einbürgerung: Der Fragebogen ist noch kein Antrag auf Einbürgerung. Nach dem Fragebogen schickt die Ausländerbehörde Ihnen persönliche Antragsformulare oder lädt Sie zu einer persönlichen Beratung ein.
Die Antragsformulare finden Sie nicht auf dieser Internetseite.
2. Schritt: Checkliste
Die Checkliste wird persönlich für Sie erstellt. Deshalb finden Sie sie nicht auf der Webseite. In der Checkliste stehen alle Dokumente, die Sie für die Einbürgerung brauchen. Wichtig: Ihre Unterlagen, Zertifikate und Nachweise müssen vollständig sein. Nur dann können Sie den Antrag abgeben.
3. Schritt: Antrag
Den Antrag müssen Sie persönlich abgeben. Bringen Sie alle Unterlagen aus der Checkliste in Papierform zu Ihrem Termin bei der Staatsangehörigkeitsbehörde mit.
Termin buchen:
Den Link zur Terminbuchung bekommen Sie mit der Checkliste oder per E-Mail.
Wenn Sie mehr Zeit brauchen, um alle Dokumente zu sammeln, schreiben Sie zur Terminvergabe bitte eine E-Mail an einbuergerung@dresden.de. Der Grund ist: Die Anforderungen können sich ändern.
Bitte schicken Sie den Antrag nicht per Post.
Bitte senden Sie keinen formlosen Antrag.
Hinweise zur Antragstellung:
- Bevor Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen, müssen Sie erst den Fragebogen auf dieser Seite ausfüllen und uns senden.
- Ab Ihrem 16. Geburtstag müssen Sie den Antrag selbst stellen.
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 müssen die Eltern den Antrag stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Einbürgerung ist ein komplexer und sorgfältig durchzuführender Prozess, bei dem jeder Antrag individuell und umfassend geprüft werden muss. Während einige Verfahren vergleichsweise unkompliziert sind, erfordern andere eine deutlich intensivere Prüfung.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde Dresden bekommt sehr viele Anträge. Dadurch kann sie nicht alle Einbürgerungsanträge zeitnah bearbeiten. Grundsätzlich erfolgt die Bearbeitung in der Reihenfolge des Antragseingangs.
Bitte stellen Sie keine Rückfragen zum Bearbeitungsstand. Wir beantworten Rückfragen nicht. Sie bekommen von uns Informationen, sobald Ihr Antrag bearbeitet ist. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Gründe für lange Wartezeiten
In den letzten Jahren sind sehr viele Menschen aus dem Ausland nach Deutschland gekommen. Diese erfüllen inzwischen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung und nehmen dieses Recht wahr.
2024 gab es zudem gesetzliche Änderungen zur Einbürgerung, die zu einem starken Anstieg der Anträge führen. Das sind zum einen verkürzte erforderliche Aufenthaltszeiten und die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft.
Die Zahl der Anträge auf Einbürgerung ist damit stark gestiegen. Es gibt aber nur begrenztes Personal zur Bearbeitung der Anträge. Auch wenn die Stadt Dresden bereits zusätzliche Mitarbeitende eingestellt hat.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie dabei auf folgende Informationen in der Infobox aufmerksam machen:
Sie können einen Rechtsbeistand beauftragen, zum Beispiel einen Anwalt. Sie können auch eine Untätigkeitsklage nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) einreichen.
Aber in der Praxis führt dies nicht zu einer schnelleren Bearbeitung Ihres Antrags. Gerichte können das Verfahren nicht beschleunigen. Sie können nur eine verzögerte Bearbeitung feststellen.
Gerichte sind ebenfalls stark ausgelastet. Dadurch entstehen auch bei entsprechenden Klageverfahren lange Wartezeiten. Solche Verfahren binden weitere Ressourcen, die ansonsten in die Bearbeitung von Anträgen fließen könnten.
Kurz gefasst:
- Ein Rechtsbeistand kostet in der Regel viel Geld.
- Durch einen Rechtsbeistand oder eine Klage wird Ihr Einbürgerungsantrag nicht schneller bearbeitet.
Kosten
- Die Einbürgerung kostet 255 Euro für jede Person.
- Die Einbürgerung kostet 51 Euro für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden.
- Die Einbürgerung kostet 255 Euro für minderjährige Kinder, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden.
Die Gebühr kann sich verringern oder in Raten bezahlt werden, wenn Sie nur sehr wenig verdienen oder mehrere Kinder (mit)einbürgern.
Zahlungsart: Bar, EC-Karte, Überweisung
Zuständige Stelle
Kontakt
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Bürgeramt
Abt. Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten
Besucheranschrift
Lingnerallee 3
Eingang Nord
01069 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
| Dienstag | 8 bis 12, 14 bis 16 Uhr |
| Donnerstag | 8 bis 12, 14 bis 16 Uhr |
| Freitag | 8 bis 12 Uhr |
Einbürgerung einfach erklärt
Wege zur Einbürgerung
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Der Weg zum deutschen Pass
Die neue Website der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration erklärt Ihnen die Voraussetzungen und den Ablauf der Einbürgerung Schritt für Schritt. Es gibt einen FAQ-Bereich und eine Version der Website in leichter Sprache:
Einbürgerung Sachsen
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Einbürgerung Sachsen
Hier finden Sie weiterführende Informationen des Freistaates Sachsen zum Einbürgerungsverfahren.
Rechtsgrundlagen
Seit dem 27. Juni 2024 gilt das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts.
Das aktuell gültige Gesetz finden Sie hier:
Mehrere Staatsangehörigkeiten: Seit dem 27. Juni 2024 ist in Deutschland auch Mehrstaatigkeit möglich. Das bedeutet, Sie müssen die bisherige Staatsangehörigkeit mit der Einbürgerung nicht mehr aufgeben. Sie verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr automatisch, wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit annehmen.
Hinweise und Besonderheiten
Ergebnis Einbürgerungstest: Die Staatsangehörigkeitsbehörde Dresden kann Anfragen zum Ergebnis Ihres Einbürgerungstests nicht beantworten. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge www.bamf.de > Einbürgerung