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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/einbuergerung_d115.php 25.03.2026 14:43:47 Uhr 11.04.2026 10:53:01 Uhr |
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Einbürgerung
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Zu den Vorrausetzungen gehören zum Beispiel ein bestandener Einbürgerungstest, eine Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland und ausreichend Deutschkenntnisse.
Mit der Einbürgerung in Deutschland erhalten Sie alle Rechte und Pflichten der Staatsangehörigen dieses Landes:
- Sie erhalten aktives und passives Wahlrecht. Sie können damit an Wahlen teilnehmen oder sich selbst wählen lassen.
- Sie können Ihren Aufenthalt und Wohnsitz frei wählen, sowohl in Deutschland als auch in allen anderen Ländern der EU.
- Sie haben auch das Recht auf uneingeschränkte Berufsfreiheit.
- Und Sie können den Schutz der sozialen Sicherungssysteme in Anspruch nehmen.
Hinweise zur Antragstellung:
- Bevor Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen, müssen Sie den Fragebogen auf dieser Seite ausfüllen.
- Ab Ihrem 16. Geburtstag können Sie den Antrag selbst stellen.
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 müssen die Eltern den Antrag stellen.
Vorraussetzungen
Vorgehen
Antrag
Bearbeitungsdauer
Kosten
Einbürgerung einfach erklärt
Rechtsgrundlagen
Hinweise und Besonderheiten
Kontakt
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Landeshauptstadt Dresden
Bürgeramt
Abt. Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Besucheranschrift
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01067 Dresden
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8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag:
8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag:
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