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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/einbuergerung_d115.php 04.11.2025 09:51:20 Uhr 05.12.2025 06:37:54 Uhr

Einbürgerung

Hier erfahren Sie, wie Sie und Ihre Familienangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen.

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Zu den Vorrausetzungen gehört zum Beispiel ein bestandener Einbürgerungstest, eine Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland und ausreichend Deutschkenntnisse. 

Mit der deutschen Staatsbürgerschaft erhalten Sie alle Rechte und Pflichten der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dieses Landes. Sie erhalten aktives und passives Wahlrecht, können also an Wahlen teilnehmen oder sich selbst wählen lassen. Sie können Ihren Aufenthalt und Wohnsitz frei wählen, sowohl in Deutschland als auch in allen anderen Ländern der EU und Sie haben das Recht auf uneingeschränkte Berufsfreiheit. Sie können außerdem den Schutz der sozialen Sicherungssysteme in Anspruch nehmen.

Bevor Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen, müssen Sie den Fragebogen auf dieser Seite ausfüllen. Ab Ihrem 16. Geburtstag können Sie den Antrag selbst stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 müssen die Eltern den Antrag stellen.

Bearbeitungsdauer Anträge

Zurzeit beträgt die Wartezeit mehr als zweieinhalb Jahre. Momentan werden Fälle von April 2023 bearbeitet. Die Fälle aus dem Monat Mai 2023 werden voraussichtlich im Januar 2026 bearbeitet. Wir informieren hier einmal monatlich über den Stand der Bearbeitungsdauer und bitten von Rückfragen abzusehen. 


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Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Landeshauptstadt Dresden
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Abt. Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten

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