Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/blaue-karte-eu.php 10.11.2015 12:02:40 Uhr 12.12.2024 03:20:49 Uhr |
Blaue Karte EU
Blaue Karte EU beantragen
Die Blaue Karte EU ist ein seit 01.08.2012 neu eingeführter befristeter Aufenthaltstitel für besonders qualifizierte Ausländer, die eine Beschäftigung im Bundesgebiet ausüben möchten. Eine Blaue Karte EU wird einem Ausländer erteilt, wenn
- er einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt oder
- soweit durch Rechtsverordnung bestimmt, eine durch eine mindestens fünfjährige Beruferfahrung nachgewiesene vergleichbare Qualifikation besitzt
und die Bundesagentur für Arbeit der Ausübung der Beschäftigung zugestimmt hat bzw. die Zustimmung im Einzelfall nicht erforderlich ist. Das Bruttogehalt muss derzeit mindestens 2/3 der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung betragen, in MINT-Berufen sogar nur 52 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
Die Blaue Karte EU wird bei erstmaliger Erteilung auf höchstens 4 Jahre befristet. Beträgt die Dauer des Arbeitsvertrags weniger als 4 Jahre, wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrags zuzüglich dreier Monate ausgestellt.
Benötigte Dokumente
- Visum
- Miet-/Pacht-/Nutzungsvertrag
mit Kopie - Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes
mit Kopie - Arbeitsvertrag
mit Kopie - Nachweis der Krankenversicherung
mit Kopie - Reisepass
mit Kopie - Lichtbild aktuell, biometrisch
- Nachweis über erlangte Hochschulabschlüsse
mit Kopie und Übersetzung
gültig zur Beschäftigung außer USA, Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Neuseeland, Schweiz oder Einreise mit einer Blauen Karte EU, die durch einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union vor mindestens 18 Monaten ausgestellt wurde
Benötigte Formulare
Hilfreiche Infoblätter
Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung: je nachdem ob die Blaue Karte EU für max. 1 Jahr oder länger als 1 Jahr erteilt wird
Minimale Gebühr: 100,00 Euro
Maximale Gebühr: 110,00 Euro
Zahlungsart: bar, EC-Karte
Rechtliche Grundlagen
Blaue Karte EU verlängern
Die Blaue Karte EU wird verlängert, sofern die ursprünglichen Voraussetzungen, die maßgeblich für die Erteilung der Blauen Karte EU waren, weiter vorliegen (siehe Blaue Karte EU beantragen).Benötigte Dokumente
- Besitz einer Blauen Karte EU
- Miet-/Pacht-/Nutzungsvertrag
mit Kopie - Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes
mit Kopie - Arbeitsvertrag
mit Kopie - Nachweis der Krankenversicherung
mit Kopie - Reisepass
mit Kopie - Lichtbild aktuell, biometrisch
- Nachweis über erlangte Hochschulabschlüsse
mit Kopie und Übersetzung
Benötigte Formulare
Hilfreiche Infoblätter
Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung: je nachdem ob die Blaue Karte EU für max. 1 Jahr oder länger als 1 Jahr verlängert wird
Minimale Gebühr: 65,00 Euro
Maximale Gebühr: 80,00 Euro
Zahlungsart: bar, EC-Karte