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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/blaue-karte-eu.php 10.11.2015 12:02:40 Uhr 12.12.2024 03:20:49 Uhr

Blaue Karte EU

Blaue Karte EU beantragen

Die Blaue Karte EU ist ein seit 01.08.2012 neu eingeführter befristeter Aufenthaltstitel für besonders qualifizierte Ausländer, die eine Beschäftigung im Bundesgebiet ausüben möchten. Eine Blaue Karte EU wird einem Ausländer erteilt, wenn

  • er einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt oder
  • soweit durch Rechtsverordnung bestimmt, eine durch eine mindestens fünfjährige Beruferfahrung nachgewiesene vergleichbare Qualifikation besitzt

und die Bundesagentur für Arbeit der Ausübung der Beschäftigung zugestimmt hat bzw. die Zustimmung im Einzelfall nicht erforderlich ist. Das Bruttogehalt muss derzeit mindestens 2/3 der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung betragen, in MINT-Berufen sogar nur 52 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.

Die Blaue Karte EU wird bei erstmaliger Erteilung auf höchstens 4 Jahre befristet. Beträgt die Dauer des Arbeitsvertrags weniger als 4 Jahre, wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrags zuzüglich dreier Monate ausgestellt.

Benötigte Dokumente

  • Visum

  • gültig zur Beschäftigung außer USA, Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Neuseeland, Schweiz oder Einreise mit einer Blauen Karte EU, die durch einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union vor mindestens 18 Monaten ausgestellt wurde

  • Miet-/Pacht-/Nutzungsvertrag
    mit Kopie
  • Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes
    mit Kopie
  • Arbeitsvertrag
    mit Kopie
  • Nachweis der Krankenversicherung
    mit Kopie
  • Reisepass
    mit Kopie
  • Lichtbild aktuell, biometrisch
  • Nachweis über erlangte Hochschulabschlüsse
    mit Kopie und Übersetzung

Benötigte Formulare

Hilfreiche Infoblätter

Kosten/Gebühren

Gebührenbeschreibung: je nachdem ob die Blaue Karte EU für max. 1 Jahr oder länger als 1 Jahr erteilt wird

Minimale Gebühr: 100,00 Euro

Maximale Gebühr: 110,00 Euro

Zahlungsart: bar, EC-Karte

Rechtliche Grundlagen

Blaue Karte EU verlängern

Die Blaue Karte EU wird verlängert, sofern die ursprünglichen Voraussetzungen, die maßgeblich für die Erteilung der Blauen Karte EU waren, weiter vorliegen (siehe Blaue Karte EU beantragen).

Benötigte Dokumente

  • Besitz einer Blauen Karte EU 
  • Miet-/Pacht-/Nutzungsvertrag
    mit Kopie
  • Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes
    mit Kopie
  • Arbeitsvertrag
    mit Kopie
  • Nachweis der Krankenversicherung
    mit Kopie
  • Reisepass
    mit Kopie
  • Lichtbild aktuell, biometrisch
  • Nachweis über erlangte Hochschulabschlüsse
    mit Kopie und Übersetzung

Benötigte Formulare

Hilfreiche Infoblätter

Kosten/Gebühren

Gebührenbeschreibung: je nachdem ob die Blaue Karte EU für max. 1 Jahr oder länger als 1 Jahr verlängert wird

Minimale Gebühr: 65,00 Euro

Maximale Gebühr: 80,00 Euro

Zahlungsart: bar, EC-Karte

Rechtliche Grundlagen