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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/auskunftssperren.php 01.12.2023 08:14:58 Uhr 28.04.2024 13:58:35 Uhr

Auskunftssperren

Eine Auskunftssperre kann eingetragen werden, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.

Die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister setzt voraus, dass Sie einen Antrag bei der Meldebehörde stellen. Sie können einen Antrag stellen, wenn schutzwürdige Belange (z. B. Leben, Gesundheit und persönliche Freiheit) gefährdet sind und Sie aktuell in Dresden leben.

Zuständig für die Prüfung und Entscheidung dieses Antrags ist das Sachgebiet Melde-, Pass- und Ausweiswesen des Bürgeramtes (näheres siehe unter Kontakt). Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich (Mitwirkungspflicht nach § 25 Bundesmeldegesetz). Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin.

Bitte beachten

Damit über Ihren Antrag Auskunftssperre schnell entschieden werden kann, bitten wir Sie Folgendes zu beachten:

  • Die Beantragung einer Auskunftssperre sollte im Zusammenhang mit der erstmaligen Anmeldung oder Ummeldung nach § 23 Abs. 1 BMG in Dresden nach Bezug einer Wohnung gestellt werden, wenn nach Ihrer Ansicht eine Gefährdung für Sie und Ihre ggf. mitziehenden Angehörigen gegeben ist.

Wichtige Hinweise

  • Bei der An-/Ummeldung ist gemäß § 19 BMG die Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Die mitziehenden Kinder müssen bei Anmeldung persönlich anwesend sein.
  • Die Vorlage von Personaldokumenten sind erforderlich. (z. B. Bundespersonalausweis, Reisepass, Kinderausweis(e), Pass- oder Passersatzdokumente).
  • Sind bereits abweichende Regelungen zum Sorgerecht für mitziehende minderjährige Kinder getroffen, bitte bei der Anmeldung vorlegen (rechtwirksame Beschlüsse des Familiengerichtes).
  • Sollte bereits durch eine andere Meldebehörde (bisherige Gemeinde des Haupt - oder einzigen Wohnsitzes oder Gemeinde des Nebenwohnsitzes) eine Auskunftssperre eingerichtet wurden sein, bitten wir Sie diese Bestätigung bei Abgabe des Antrages auf Auskunftssperre bei der Meldebehörde Dresden mit vorzulegen.
  • Den Antrag Auskunftssperre bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben. Die Unterschrift/en aller volljährigen Familienmitglieder ist erforderlich.
  • Für eine Familie / Haushaltsangehörige gleichen Namens kann ein Antragsformular benutzt werden.
  • Die Beantragung einer Auskunftssperre für den/die Freund(in) oder den/die Lebensgefährten(in) ist nur dann erforderlich, wenn ein Familienverband aufgrund gemeinsamer Kinder besteht. In der Begründung muss Bezug zum eigentlichen Betroffenen (Antragsteller/in) genommen werden und der/die Partner(in) muss den Antrag mitunterschreiben.
  • Zur Glaubhaftmachung des Antrages ist eine ausführliche Begründung und geeignete Nachweise (z. B. Strafanzeigen, Verfügungen nach dem Gewaltenschutzgesetz usw.) erforderlich. Die bloße Behauptung man sei gefährdet ist nicht ausreichend.
  • Ihre Mitwirkung nach § 25 Bundesmeldegesetz ist unerlässlich. Da nur Sie konkrete Angaben über Ihre persönliche Notlage/ persönliche Gefährdung der Sie ausgesetzt sind/ waren machen können. Die persönliche Beantragung der Auskunftssperre bei unserer Meldebehörde ist erforderlich.
  • Eine Auskunftssperre kommt in besonderen Fällen nur in Betracht, sofern keine Daten zu Ihrer Person und/oder der im Haushalt lebenden Familienmitglieder öffentlich und für jedermann zugänglich sind. Dies betrifft unter anderem persönliche Angaben in Telefonbüchern und Publikationen (z.B. Flyer und Werbung bei Haupt-, Neben- oder ehrenamtlichen Tätigkeiten), Einträge auf Internetplattformen und in -foren sowie persönliche Webseiten im Internet die Adressdaten enthalten oder Rückschlüsse darauf zulassen.

Kontakt

Melde-, Pass- und Ausweiswesen (SG)

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Bürgeramt
Abt. Bürgerservice


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Telefon 0351-4886030 (Hotline)
E-Mail auskunftssperren@dresden.de


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