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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Parkerleichterungen-fuer-Handwerker.php 08.10.2026 09:17:50 Uhr 17.10.2026 20:32:51 Uhr |
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Parkerleichterungen für Handwerker
Ausnahmen von Vorschriften der StVO setzen die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO voraus. Für die Gewährung einer Ausnahme muss ein besonders dringender Einzelfall bestehen.
Überblick
Voraussetzungen
- Das weiter entfernte Parken ist aufgrund der Dringlichkeit der Arbeiten oder des zum Einsatz kommenden schweren Geräts unzumutbar.
Umfang der Parkerleichterung
- Bewohnerparken: Die Genehmigung gilt in Bereichen mit Bewohnerparkvorrechten nach § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO, ohne dass der an sich erforderliche Bewohnerparkausweis ausgelegt werden muss.
- Parkscheinautomaten: Es muss kein Parkschein gelöst werden.
- Verkehrsberuhigte Bereiche: Das Parken ist in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1 StVO) auch außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen gestattet.
- Fußgängerzonen: Das Befahren und Halten ist in Fußgängerzonen (Zeichen 242.1 StVO) während der freigegebenen Lieferzeiten erlaubt.
Einsatzbedingungen
- In der Genehmigung können maximal fünf Fahrzeuge benannt werden.
- Zum jeweiligen Zeitpunkt darf die Genehmigung jedoch nur wahlweise mit einem der aufgeführten Fahrzeuge genutzt werden.
- Die Original-Ausnahmegenehmigung muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Dabei müssen Kennzeichen, Gültigkeitsdauer und Hologrammsiegel von außen klar lesbar sein; die Verwendung von Fotokopien ist unzulässig.
Gültigkeitsdauer
- Die Gültigkeitsdauer beträgt wahlweise 12 oder 24 Monate.
- Die Genehmigung ist stets widerruflich und wird insbesondere bei missbräuchlicher Verwendung oder bei Nutzung von Fotokopien umgehend widerrufen.
Fahrzeugvoraussetzungen & Anzahl
- Bei den beantragten Fahrzeugen muss es sich zwingend um speziell als Werkstatt- oder Servicefahrzeug ausgerüstete Kraftfahrzeuge handeln.
- Pro Antrag können maximal fünf Werkstatt- bzw. Servicefahrzeuge zeitgleich benannt werden.
- Soll für ein Fahrzeug eine separate, ausschließliche Einzelgenehmigung ausgestellt werden, ist hierfür ein jeweils gesonderter Antrag erforderlich.
- Sind bereits mehrere Fahrzeuge auf einer gemeinsamen Ausnahmegenehmigung aufgeführt, kann für diese Fahrzeuge keine zusätzliche, auf nur ein einzelnes Fahrzeug beschränkte Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Benötigte Formulare
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Genehmigungen/ Verkehrsregelung Veranstaltungen (SG)
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