Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Liegenschaftskataster.php 07.01.2025 12:30:08 Uhr 09.02.2025 21:14:28 Uhr |
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Liegenschaftskataster
Damit dient es insbesondere der Eigentumssicherung an Grundstücken und Gebäuden, dem Grundstücksverkehr und bildet die Grundlage für viele Geoinformationssysteme.
Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke, Gebäude und Nutzungen flächendeckend nachgewiesen, grafisch dargestellt und ständig aktualisiert. Die Eigentümerdaten des Grundbuchs werden im Liegenschaftskataster nachrichtlich geführt.
Es beinhaltet Nachweise über alle Vermessungen und Veränderungen an einem Flurstück seit seiner Bildung.
Auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden ist das Amt für Geodaten und Kataster für die Führung der Daten des Liegenschaftskatasters und die Bereitstellung von Informationen aus diesen Datenbeständen zuständig.
Fortführung des Liegenschaftskatasters
Berichtigung des Liegenschaftskatasters
Verbesserung des Liegenschaftskatasters
Verschmelzungen
Erfassung von Gebäuden aus geeigneten Luftbilderzeugnissen
Anträge und Datenschutz
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Antrag auf Informationen aus dem Liegenschaftskataster
Aktuell gibt es Probleme mit diesem Online-Antrag: Die Produktauswahl ist derzeit nicht möglich. Sie können Ihre Produktauswahl jedoch unter "Sonstige Bemerkungen" angeben. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, übergangsweise die PDF-Formulare zu nutzen.
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Datenschutzinformation
gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zum Antrag auf Informationen aus dem Liegenschaftskataster
- Antrag auf Verschmelzung von Flurstücken (*.pdf, 255 KB)
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Datenschutzinformation
gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zum Antrag auf Verschmelzung von Flurstücken
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Geodaten und Kataster
Abt. Geoinformation
Besucheranschrift
WTC
Ammonstraße 74
01067 Dresden
6. Etage
Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 16 Uhr |
Zusätzlich sind Termine nach Vereinbarung möglich. Wir bitten Anfragen und Anträge zu Dienstleistungen des Amtes telefonisch oder per E-Mail zu stellen. Für eine Kundenberatung in den Diensträumen bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung. |