Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Hausnummernschilder.php 30.11.2023 21:01:42 Uhr 28.03.2024 18:16:45 Uhr

Hausnummernschilder

Hauseigentümer sind verpflichtet, ihr Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Nachfolgend erhalten Sie Hinweise dazu, wie Hausnummernschilder gestaltet und angebracht und woher sie beschafft werden können.

Hinweise für die Anbringung von Hausnummernschilder

Grundsatz

Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Die rechtlichen Grundlagen dazu sind in der jeweils gültigen Fassung im § 126 Absatz 3 BauGB sowie im § 15  Absatz 1-3 Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden zu finden.

Gestaltungshinweise

Das Hausnummernschild sollte zum Bauwerk und zur Art der Schilder in der Umgebung passen. Unter Beachtung der historischen Altbausubstanz in der Landeshauptstadt Dresden, hat sich das ortstypische Hausnummernschild in folgender Ausführung bewährt:

  • Material: Eisenblech, oval, emailliert
  • Schriftart: Fette Fraktur
  • Schrift: Schwarz
  • Schildgrund: Weiß
  • Ziffern: Arabisch, Mindesthöhe 65 mm
  • Buchstaben: Lateinisch, klein, Mindesthöhe 50 mm

Zum Beispiel sind dunkle Metallschilder auf dunklem Grund sowie auf Mauern oder Holz nicht zu empfehlen. Es sollte ebenso bitte keine Pappe mit aufgemalten Ziffern Anwendung finden. 

Abbildung eines Hausnummernschildes mit den Maßen.
Abbildung eines Hausnummernschildes

Anbringung

Die Hausnummernschilder müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche und falsche Hausnummern sind unverzüglich zu ersetzen. Die Hausnummern sind in einer Höhe von max. 3 m an der zur Straße zugekehrten Seite des Gebäudes anzubringen, das bedeutet, unmittelbar über oder neben dem Eingang. Sollte sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite befinden, dann ist die Hausnummer an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeseite zu befestigen. Bei Bauwerken, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückseingang angebracht werden. Ist ein Gebäude über eine längere Zuwegung von der öffentlichen Verkehrsfläche erreichbar, ist es sinnvoll ein Hinweisschild an der zugeordneten Straße aufzustellen.

Besonders in Notsituationen ist ein schnelles Erkennen des Grundstücks für Feuerwehr, Krankentransport oder ähnlichem unerlässlich!

Beschaffung

Dem Eigentümer obliegt die Beschaffung, Befestigung, Instandhaltung und Bezahlung der Hausnummernschilder. Für das Gesamtbild der Landeshauptstadt Dresden ist es von Interesse, wenn die für Dresden ortstypischen Hausnummernschilder verwendet werden. Es besteht die Möglichkeit, dass Hausnummernschilder über das Amt für Geodaten und Kataster bezogen werden können. Anfragen zur Beschaffung und dem Preis richten sie bitte telefonisch an (03 51) 4 88 40 80.

Die Beschaffung des Hausnummernschildes kann über das Amt für Geodaten und Kataster erfolgen.