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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Bodensonderung.php 05.12.2019 09:38:43 Uhr 29.03.2024 01:01:29 Uhr

Bodensonderung

Die Abteilung Bodenordnung nimmt die Aufgaben der "Sonderungsbehörde" nach dem Bodensonderungsgesetz wahr. Dabei werden Eigentumsverhältnisse an vor Inkrafttreten des Einigungsvertrages privat gebliebenen (also nicht in Volkseigentum überführten), jedoch durch staatliche Verfügungen beispielsweise baulich genutzten Grundstücken, neu geregelt. Gleichzeitig werden die Grundstücke neu geformt. Nach Verfahrensabschluss sind Grundstücks- und Gebäudeeigentum einheitlich.

Gegenwärtig werden überwiegend Bodensonderungsverfahren auf Grundlage von § 11 Verkehrsflächenbereinigungsgesetz durchgeführt. Dabei werden private Grundstücke bzw. Teile davon, die für die Nutzung/den Bau als Verkehrsfläche im Zeitraum vom 9. Mai 1945 bis zum 3. Oktober 1990 in Anspruch genommen wurden, durch den öffentlichen Nutzer erworben. 

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