|
Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Ausnahmegenehmigung-verkehrsrechtliche-Anordnung-Aufgrabungen-Baustellenzufahrten-Flaecheninanspruchnahmen-zu-Bauzwecken.php 09.03.2026 14:45:44 Uhr 20.04.2026 04:36:17 Uhr |
|
Ausnahmegenehmigung/verkehrs-rechtliche Anordnung: Nutzung öffentlicher Straßenraum zu Bauzwecken beantragen
Für die Nutzung vom öffentlichen Straßenraum durch das Aufstellung von Baugerüsten, -zäunen, Kränen, Containern, das Lagern von Baumaterial, das Befahren von Fußwegen sowie Aufgrabungen ist ein Antrag zu stellen.
Die Verkehrssicherungspflicht (Beschilderung) obliegt dem Antragsteller, dieser kann eine Fachfirma (Verkehrssicherer) damit beauftragen.
Information der Öffentlichkeit
Der Antragsteller/die Antragstellerin informiert die Anlieger im Umfeld der Baumaßnahme durch geeignete Mittel. Darüber hinaus soll bei Sperrungen, die Umleitungen oder erhebliche Verkehrseinschränkungen nach sich ziehen, die Öffentlichkeit spätestens 3 Tage vor Beginn der Maßnahme durch die Medien informiert werden. Die Information ist den lokalen Medien rechtzeitig zuzustellen.
Einschränkungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind gesondert mit den jeweiligen Verkehrsunternehmen abzustimmen.
Container
Die Beantragung kann gemäß § 46 StVO in folgenden Varianten erfolgen:
- für Umzug, Baumaßnahmen, Schuttberäumung
- Jahresgenehmigungen nur tagsüber für Firmen zur Aufstellung von Containern im Straßenraum auf der Fahrbahn im Nebenstraßennetz der Landeshauptstadt Dresden (Beantragungszeitraum jeweils 1 Jahr von Januar bis Dezember)
Bitte beachten:
- Absetzcontainer werden nur auf der Fahrbahn genehmigt; auf dem Gehweg ist eine Aufstellung nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Straßeninspektion möglich
- Abrollcontainer werden nur innerhalb von geschlossenen Baufeldern genehmigt (nicht separat als Einzelmaßnahme
Informationen zur Dienstleistung
Vorgehen
Antrag
Kosten
Rechtsgrundlagen
Kontakt
Verkehrsregelung Arbeits- und Baustellen (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Straßen- und Tiefbauamt
Abt. Zentrale Fachaufgaben
Besucheranschrift
Waisenhausstraße 14
01069 Dresden
2. Etage / Zi. 5218
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
| Montag | 9 bis 12 Uhr |
| Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
| Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |