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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Ausnahmegenehmigung-verkehrsrechtliche-Anordnung-Aufgrabungen-Baustellenzufahrten-Flaecheninanspruchnahmen-zu-Bauzwecken.php 09.03.2026 14:45:44 Uhr 20.04.2026 04:36:17 Uhr

Ausnahmegenehmigung/verkehrs-rechtliche Anordnung: Nutzung öffentlicher Straßenraum zu Bauzwecken beantragen

Für die Nutzung vom öffentlichen Straßenraum durch das Aufstellung von Baugerüsten, -zäunen, Kränen, Containern, das Lagern von Baumaterial, das Befahren von Fußwegen sowie Aufgrabungen ist ein Antrag zu stellen.

Die Verkehrssicherungspflicht (Beschilderung) obliegt dem Antragsteller, dieser kann eine Fachfirma (Verkehrssicherer) damit beauftragen.

Information der Öffentlichkeit

Der Antragsteller/die Antragstellerin informiert die Anlieger im Umfeld der Baumaßnahme durch geeignete Mittel. Darüber hinaus soll bei Sperrungen, die Umleitungen oder erhebliche Verkehrseinschränkungen nach sich ziehen, die Öffentlichkeit spätestens 3 Tage vor Beginn der Maßnahme durch die Medien informiert werden. Die Information ist den lokalen Medien rechtzeitig zuzustellen. 

Einschränkungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind gesondert mit den jeweiligen Verkehrsunternehmen abzustimmen.

Container

Die Beantragung kann gemäß § 46 StVO in folgenden Varianten erfolgen:

  • für Umzug, Baumaßnahmen, Schuttberäumung
  • Jahresgenehmigungen nur tagsüber für Firmen zur Aufstellung von Containern im Straßenraum auf der Fahrbahn im Nebenstraßennetz der Landeshauptstadt Dresden (Beantragungszeitraum jeweils 1 Jahr von Januar bis Dezember)

Bitte beachten: 

  • Absetzcontainer werden nur auf der Fahrbahn genehmigt; auf dem Gehweg ist eine Aufstellung nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Straßeninspektion möglich    
  • Abrollcontainer werden nur innerhalb von geschlossenen Baufeldern genehmigt (nicht separat als Einzelmaßnahme

Informationen zur Dienstleistung

Kontakt

Verkehrsregelung Arbeits- und Baustellen (SG)

Landeshauptstadt Dresden
Straßen- und Tiefbauamt
Abt. Zentrale Fachaufgaben

Telefon 0351-4884191

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