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Anträge auf ambulanten Handel für das Jahr 2014

Ab 5. August 2013 nimmt die Landeshauptstadt Dresden Sondernutzungsanträge für den ambulanten Handel im nächsten Jahr an. Die Sondernutzungsanträge können per Post gesendet oder im Straßen- und Tiefbauamt, St. Petersburger Straße 9, Zimmer K 226, abgegeben werden. Dort und auch im Internet unter www.dresden.de gibt es die Antragsformulare. Mit dem Antragsformular reicht das Straßen- und Tiefbauamt für den Stadtkern Lagepläne aus, in denen die zulässigen Standorte für die einzelnen Sortimente gekennzeichnet sind. Außerdem ist ein Informationsblatt erhältlich, in welchem sowohl das Antrags- als auch das Verwaltungsverfahren umfassend erläutert sind.
Alle bis zum 9. August 2013 eingehenden Anträge auf Sondernutzung durch ambulanten Handel gelten als gleichberechtigt. Bei Mehrfachbewerbungen für einen bestimmten Standplatz entscheidet das Los. Auskünfte erhalten Interessierte auch unter Telefon (03 51) 4 88 17 84 oder (03 51) 4 88 17 81.

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