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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/04/pm_076.php 22.04.2024 14:23:42 Uhr 04.05.2024 00:25:12 Uhr

Grundsteuer: Hebesätze sollen um bis zu 265 Prozentpunkte sinken

So wird erreicht, dass die Dresdnerinnen und Dresdner nicht mehr bezahlen müssen

Ab dem kommenden Jahr wirkt die vom Bund beschlossene Grundsteuerreform. Dass damit für die Dresdnerinnen und Dresdner keine höheren Steuern verbunden sein sollen, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 22. März 2024 beschlossen. Die Stadtverwaltung hat nun vorgelegt, was dies für die Aufstellung des Haushaltes für die Jahre 2025 und 2026 bedeutet. Um die beschlossene Aufkommensneutralität zu erreichen, muss der sogenannte „Grundsteuerhebesatz“, mit dem die jährlich zu entrichtende Grundsteuer berechnet wird, gesenkt werden. 

Für das Jahr 2024 beträgt der Grundsteuerhebesatz in Dresden 635 Prozent (= Faktor 6,35). Dieser Faktor wird allerdings auf Grundsteuermessbeträge angewandt, die nach völlig anderen Rechtsgrundlagen ermittelt wurden, als sie ab 2025 gelten. Die Hochrechnung der Stadtverwaltung geht nun davon aus, dass künftig ein Hebesatz zwischen 370 Prozent und 400 Prozent (also ein Faktor von 3,7 bis 4,0 auf den Grundsteuermessbetrag) ausreichend sein wird, um die Grundsteuereinnahmen insgesamt aufkommensneutral – also auf dem gleichen Niveau wie bisher - zu halten. Die finanzamtlich ermittelten Grundsteuermessbeträge liegen inzwischen sowohl den Dresdner Grundstückseigentümern als auch parallel der Stadtverwaltung für gut 90 Prozent der Grundstücke in Dresden vor. Die verbleibende Unsicherheit resultiert aus den noch unbekannten Beträgen für die ausstehenden Grundstücksbewertungen sowie aus einigen beim Finanzamt anhängigen, bisher nicht entschiedenen Einspruchsverfahren.

Gegenwärtig nicht abschätzbar ist der Grundsteuerhebesatz für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Dies ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass es für diese Art des Grundbesitzes besonders weitreichende steuerrechtliche Veränderungen gibt.

Die Verwaltung wird ihren Vorschlag für aufkommensneutrale Hebesätze zur Grundsteuer im Sommer 2024 präzisieren und dem dann neu gewählten Stadtrat als eine der ersten Entscheidungen vorlegen, um rechtzeitig zum Jahresbeginn 2025 die neuen Grundsteuerbescheide versenden zu können.

Rückfragen zu den Grundsteuerhebesätzen beantwortet das Steuer- und Stadtkassenamt unter steuer-stadtkassenamt@dresden.de bzw. 0351-4882824.

Rückfragen zur Ermittlung der Grundsteuerwerte und der Grundsteuermessbeträge beantwortet das Finanzamt Dresden-Nord unter poststelle@fa-dresden-nord.smf.sachsen.de bzw. unter der Grundsteuer-Hotline 0351-46919494.