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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/04/pm_042.php 11.04.2024 13:41:18 Uhr 02.05.2024 07:07:23 Uhr

Verkehrsversuche an der 56. und 62. Grundschule starten

Weniger Elterntaxis und eine höhere Sicherheit der Kinder auf ihrem Schulweg, das ist das Ziel zweier Verkehrsversuche an der 56. Grundschule in Trachau und an der 62. Grundschule in Loschwitz, die die Stadtverwaltung bis Ende Oktober 2024 durchführt. Denn durch Eltern, die bis vor die Schule fahren, entstehen oft chaotische und für Kinder gefährliche Situationen. 

Um dies anzugehen, wurden an beiden Grundschulen verschiedene verkehrsorganisatorische Maßnahmen umgesetzt, die das Parken und Halten vor der Schule verhindern und die Sichtverhältnisse beim Überqueren der Straßen für die Schulkinder verbessern. 

56. Grundschule 

  • Böttgerstraße: Vor dem Haupteingangstor gilt auf einem ca. 50 Meter langen Straßenabschnitt absolutes Halteverbot. Eine Gehwegvorstreckung und Baken direkt vor dem Tor erleichtern das Queren der Straße. Auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite gibt es eine markierte Gehwegvorstreckung und angrenzende Sperrflächen.
  • Kreuzung Böttgerstraße/Cottbuser Straße: Am West- und Ostende der Kreuzung vereinfachen Gehwegvorstreckungen das Überqueren der Straße. Markierungen an allen Seiten verhindern, dass Autos nah an der Kreuzung parken oder halten.
  • Kreuzung Böttgerstraße/Kopernikusstraße: Markierte Gehwegvorstreckungen an der Ostseite erleichtern auch dort das Überqueren der Straße. An der Westseite verhindern Markierungen das Parken und Halten, damit die Sicht für das Überqueren frei bleibt.
  • Vor dem Verkehrsversuch wurde ein Fußgängerüberweg zur Querung der Aachener Straße in Höhe Kopernikusstraße eingerichtet, der es den Schülern erleichtern soll, den Schulweg selbstständig zurückzulegen.

62. Grundschule 

  • Winzerstraße: Eine sogenannte Fußgängerfurt dient am Standort des Verkehrshelfers kurz vor der Kreuzung Winzer Straße/Pillnitzer Landstraße als Querungshilfe für den Weg zwischen der Grundschule und der Bushaltestelle „Calberlastraße“. Sie ist durch dünne unterbrochene Linien mit Fußgängerpiktogrammen gekennzeichnet zeigt anderen Verkehrsteilnehmern, wo mit Fußgängern zu rechnen ist.
  • Von der Kreuzung in Richtung Elbe sorgt ein absolutes Halteverbot sowie ab der Parkhauseinfahrt eingeschränktes Halteverbot und ab Ende des Schulgebäudes in Richtung Pillnitzer Landstraße absolutes Halteverbot für freie Sicht.
  • Im Bereich der Winzerstraße 6 wird als Querungshilfe ein vorgezogener Seitenraum markiert. Auf der gegenüberliegenden Seite gilt weiterhin eingeschränktes Halteverbot.
  • Pillnitzer Landstraße: Direkt vor dem Schulgebäude ist auf ca. 17 Metern ein zeitlich begrenztes eingeschränktes Halteverbot angeordnet (Montag bis Freitag von 7 bis 8 Uhr und von 15 bis 16 Uhr; es gilt auch auf dem Seitenstreifen). Dort kann man die Kinder ein- und aussteigen lassen. Zusätzlich ist der Mittelstreifen auf der Pillnitzer Landstraße in diesem Bereich nun durchgezogen und ist damit nicht mehr überfahrbar.

Der Erfolg der Verkehrsversuche wird anhand von Verkehrszählungen und einer Online-Befragung der Eltern zum Ende des jeweiligen Verkehrsversuches bewertet. Danach wird über die dauerhafte Einrichtung entschieden.