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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/03/pm_041.php 13.03.2024 13:34:49 Uhr 16.05.2024 01:53:05 Uhr

Informationen zur Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni

Am Sonntag, 9. Juni 2024, findet in Dresden neben den Kommunalwahlen auch die Europawahl statt. Wählen dürfen neben deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern auch Personen, die eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzen. 
Um wählen zu dürfen, müssen Personen über 16 Jahre alt sein, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. 

Eine Person muss in Deutschland in einem Wählerverzeichnis stehen, um bei der Europawahl in Deutschland wählen zu dürfen. Die erstmalige Eintragung in ein Wählerverzeichnis erfolgt nur auf Antrag und muss bis spätestens zum Sonntag, 19. Mai 2024 beantragt werden. Wer bei vergangenen Europawahlen bereits in ein Wählerverzeichnis in Dresden eingetragen wurde, muss keinen Antrag stellen. Das Antragsformular befindet sich im Internet unter www.bundeswahlleiterin.de unter dem Punkt „Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger“. 

Die öffentliche Bekanntmachung mit Informationen für die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger der übrigen Mitgliedsstaaten zur Europawahl in Dresden steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom Donnerstag, 14. März 2024 unter www.dresden.de/amtsblatt

Weiterführende Informationen sind zusätzlich unter dresden.de/europawahl zu finden.