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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/03/pm_019.php 06.03.2024 12:34:00 Uhr 27.04.2024 13:17:32 Uhr

Ab 8. März: Wahlvorschläge zur Kommunalwahl 2024

Parteien und Wählervereinigungen können bis 4. April ihre Vorschläge einreichen

Am Sonntag, 9. Juni 2024, finden in der Landeshauptstadt Dresden neben der Europawahl auch die Kommunalwahlen statt. Bei diesen Wahlen werden sowohl der Dresdner Stadtrat als auch die Stadtbezirksbeiräte und die Ortschaftsräte gewählt. Parteien und Wählervereinigungen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger, die Unterstützungsunterschriften leisten möchten, werden dabei auf Folgendes hingewiesen:
Die Parteien und Wählervereinigungen können ihre Wahlvorschläge ab Freitag, 8. März 2024, bis Donnerstag, 4. April 2024, 18 Uhr, einreichen. In dieser Frist können auch die Unterstützungsunterschriften für bereits eingereichte Wahlvorschläge geleistet werden, sofern diese erforderlich sind. 
Bei der Stadtratswahl ist das Wahlgebiet Dresdens in elf Wahlkreise geteilt. Bei den Stadtbezirksbeiratswahlen umfasst das Wahlgebiet den jeweiligen Stadtbezirk. Bei den Ortschaftsratswahlen umfasst das Wahlgebiet die jeweilige Ortschaft. Am 11. und 12. April 2024 entscheidet der Gemeindewahlausschuss dann über die Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge.

Alle Formulare und weitere Informationen für die Einreichungen stehen unter www.dresden.de/kommunalwahl, dort auf der Unterseite zur jeweiligen Wahl (Stadtratswahl, Stadtbezirksbeiratswahl, Ortschaftsratswahl). Außerdem sind die Formulare im Büro der AG Wahlvorschläge, Bürgeramt, Theaterstraße 11–15, 1. Etage, Bürgersaal 100, direkt erhältlich. Die Sprechzeiten sind: Montag und Mittwoch: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie Freitag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr.

Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 7. März 2024 unter www.dresden.de/amtsblatt