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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/01/pm_083.php 30.01.2024 13:34:20 Uhr 28.04.2024 21:50:07 Uhr

Aufenthaltserlaubnis für Ukrainer verlängert

Der Bundestag hat die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung verabschiedet. Danach gelten Aufenthaltserlaubnisse für Flüchtlinge aus der Ukraine, die am 1. Februar 2024 gültig sind, ohne Verlängerung bis zum 4. März 2025. Die Betroffenen müssen keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen, die elektronischen Aufenthaltstitel in Chipkartenform nicht verlängern lassen und auch keinen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren. 

„Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit einer unbürokratischen Lösung zur Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Geflüchtete aus der Ukraine erkannt und entsprechend gehandelt, um die Ausländerbehörden nicht vor die gleiche Belastungssituation zu stellen, wie sie im Jahr 2022 eingetreten war."

Kevin Hache, Abteilungsleiter für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Die optisch abgelaufene Aufenthaltserlaubnis gilt auch im Bereich des Schengenraums. Betroffene können damit in den Schengenraum einreisen, ebenso ist eine Durchreise durch die Schengen-Staaten möglich. Bei der Aufforderung zur Vorlage einer neuen Aufenthaltserlaubnis durch Institutionen oder Behörden kann auf die Verordnung verwiesen werden. Die Ausländerbehörde bittet die Geflüchteten darum, von Nachfragen bezüglich der Verlängerung ihres Aufenthaltsrechts abzusehen. Geflüchtete ukrainische Staatsangehörige sind nicht verpflichtet, bei in der Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen (z. B. im Jobcenter) oder bei privatrechtlichen Vertragsabschlüssen (z. B. Kontoeröffnung) neu ausgestellte Chipkarten vorzulegen. Alte Chipkarten werden Kraft der Verordnung automatisch verlängert. Auch Arbeitgeber müssen daher keine Bedenken haben, wenn ukrainische Staatsangehörige mit einem Aufenthaltsrecht nach § 24 Aufenthaltsgesetz keine neue Aufenthaltserlaubnis mit längerem Ablaufdatum vorlegen können. Eine Weiterbeschäftigung ist nach geltender Rechtslage weiterhin bis zum 4. März 2025 gestattet.

Was ist der Schengenraum?

Der Schengen-Raum ermöglicht seinen Bürgerinnen und Bürgern das freie Reisen ohne Kontrollen an den Binnengrenzen. Die Freizügigkeit innerhalb des Schengen-Raumes bringt für Millionen Europäer ein Mehr an Freiheit und Sicherheit. Der Wegfall der Binnengrenz- Kontrollen wird insbesondere ausgeglichen durch bessere Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen sowie durch andere Maßnahmen an den Binnengrenzen, z. B. mobile Grenzraumüberwachung und stärkere Vernetzung der grenzüberschreitenden Polizeiarbeit.

Schengen ist der Name eines kleinen Dorfes in Luxemburg, das an der Grenze zu Deutschland und Frankreich liegt. Dort wurden 1985 das Schengener Übereinkommen und 1990 das Schengener Durchführungsübereinkommen unterzeichnet.