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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2023/09/pm_079.php 20.09.2023 11:46:55 Uhr 27.07.2024 03:18:31 Uhr

Dürfen Pilze, Blumen und Kräuter im Wald geerntet und mitgenommen werden?

Die Untere Forstbehörde der Landeshauptstadt Dresden informiert

Pilze in einem Pilzkorb, der an einem Baum lehnt

Die Lebensgemeinschaft „Wald“ besteht nicht nur aus Bäumen. Auch Sträucher, Gräser, Moose und natürlich Tiere gehören dazu. Um die komplexe Funktionsfähigkeit dieser Gemeinschaft zu erhalten, wurden im Bundeswaldgesetz Regeln zum Umgang mit dem Wald festgelegt. Darauf basierend gilt für Sachsen das Sächsische Waldgesetz (SächsWaldG).

Darin ist zum Beispiel die „Aneignung von Waldfrüchten, Blumen und Kräutern“ für den persönlichen Bedarf ausdrücklich erlaubt, solange die Entnahme pfleglich und nicht gewerbsmäßig erfolgt (§ 14 Abs. 1 SächsWaldG). Detlef Thiel, Leiter des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, erläutert: „Dies gilt natürlich auch für Pilze, wie es ja schon lange praktiziert wird, und auch für Kräuter und Moose. Wer in diesem Herbst also wie gewohnt seine Pilze nur für eine Mahlzeit – nicht zum Verkauf – sammeln möchte, kann dies gern tun“. Er weist jedoch auf Folgendes hin: „Zu jeder Zeit ist auch das Naturschutzgesetz zu berücksichtigen. Es dürfen nur solche Waldfrüchte, Blumen und Kräuter entnommen werden, die keinem besonderen naturschutzrechtlichen Schutz unterliegen und nicht Bestandteil eines besonders geschützten Biotops sind.“

Von der Erlaubnis zum Sammeln sind junge Bäume und Sträucher übrigens ausgenommen. Waldbäume und Waldsträucher von geringem Wert oder Teile davon unbefugt zu entnehmen, zu fällen, auszugraben oder zu beschädigen ist nach § 52 Abs. 2 Nr. 10 SächsWaldG als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Unter Umständen handelt es sich sogar um Diebstahl nach § 242 Strafgesetzbuch. Dies gilt beispielsweise auch für Brennholz, welches sich ja üblicherweise nicht auf dünne Äste in kleineren Mengen beschränkt. Wer also Holz für den eigenen Kamin braucht und nicht selbst Wald besitzt, kann dieses bei den Försterinnen und Förstern kaufen. 

Wer einen Erlaubnisschein zum Bedienen einer Motorsäge besitzt und selbst Bäume fällen oder bereits liegende Stämme kleinmachen möchte, kann sich einen sogenannten „Selbstwerberschein“ ausstellen lassen. 

Interessierte erhalten dann eine Einweisung durch das Forstpersonal auf der Fläche und können ihr Brennholz selber einschlagen und abtransportieren. 

Für nähere Informationen dazu stehen die Försterinnen und Förster der Landeshauptstadt Dresden oder des Staatsbetriebes Sachsenforst zur Verfügung.

Kontakte 

Landeshauptstadt Dresden
E-Mail: stadtgruen-und-abfallwirtschaft@dresden.de 

Staatsbetrieb Sachsenforst
E-Mail: dresden.poststelle@smekul.sachsen.de

An dieser Stelle sei auch noch einmal darauf hingewiesen: An Waldrändern und im Wald ist das Parken von Kraftfahrzeugen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt. Hierzu hat die Forstbehörde bereits informiert.

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