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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2023/08/pm_029.php 17.08.2023 10:26:41 Uhr 27.04.2024 09:24:43 Uhr

Im Wald gilt Parkverbot auch ohne Schild

Eine Wanderung oder ein Spaziergang durch den Wald ist gesund, abwechslungsreich und baut Stress ab. Grundsätzlich ist ein Betreten des Waldes in ganz Deutschland erlaubt. Das besagt das Bundeswaldgesetz. Einzelheiten dazu werden von den Bundesländern geregelt – in Sachsen durch das Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG). Von einer Spazierfahrt durch den Wald mit dem Auto oder dem Motorrad steht im Sächsischen Waldgesetz nichts – ganz im Gegenteil: Das Fahren mit Motorfahrzeugen sowie das Abstellen von Fahrzeugen ist ausdrücklich von diesem sogenannten Betretensrecht ausgenommen (§ 11 Abs. 4 SächsWaldG). Damit ist also nicht nur das Fahren, sondern auch das Parken mit Motorfahrzeugen im und am Wald außerhalb von gekennzeichneten Parkflächen verboten. 
Gleiches gilt übrigens auch für das Abstellen von Fahrzeugen vor einer Schranke am Waldeingang. Grün-weiße Schilder weisen auf diese Vorschrift hin. Diese Kennzeichnung ist jedoch kein Muss – das Parkverbot im Wald gilt auch ohne Hinweisschild. Hauptsache ist, dass die Waldgrenze berücksichtigt wird. Diese ist beispielsweise im Themenstadtplan der Stadt Dresden unter stadtplan.dresden.de einsehbar.
Die Hintergründe der Regelung sind verschieden: Tiere und Menschen, die sich im Wald aufhalten, werden durch Fahrzeuge im Wald gestört, parkende Autos behindern unter Umständen forstwirtschaftliche Arbeiten und verstellen im Notfall Rettungswege für Einsatzfahrzeuge. Außerdem verunreinigen auslaufende Flüssigkeiten den Waldboden. In den Sommermonaten sind die aufgeheizten Motorenteile von Fahrzeugen auch noch ein besonderes Brandrisiko.
Das widerrechtliche Befahren des Waldes oder das Abstellen von Fahrzeugen auf nicht gekennzeichneten Flächen stellt gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 SächsWaldG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit bis zu 2.500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10.000 Euro Geldbuße geahndet werden.

Weitere Informationen:

www.dresden.de/wald